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Ja. Im Kanton Basel-Stadt können Sie bei Eigentumswohnungen, die mehr als zehn Jahre alt sind, pauschal 20 Prozent des Eigenmietwerts als Unterhaltskosten abziehen. Die Renovation des Badezimmers dürfte aber weit über diesen 20 Prozent liegen. Deshalb sollten Sie anstelle des pauschalen Abzugs die effektiven Kosten geltend machen. Diese werden dann in vollem Umfang vom Einkommen abgezogen.
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