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Nein. So können Sie keine Steuern sparen. Denn zwischen der Einzahlung und dem Bezug des Alterskapitals müssen mindestens drei Jahre liegen. Sonst dürfen Sie den Einkauf nicht von der Einkommenssteuer abziehen. Die Dreijahresfrist gilt aber nicht, wenn Sie Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung als Rente beziehen würden. In diesem Fall wäre ein Einkauf mit 63 noch vom Einkommen abziehbar.
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