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Ja. Ihre Bank darf eine solche Entschädigung verlangen, wenn Sie die Kassenobligationen frühzeitig zurückgeben wollen. Die 8,3 Prozent sind als Offerte zu verstehen. Diese können Sie annehmen – oder Sie behalten die Oblis. Für Kassenobligationen zahlt die Bank einen bestimmten Zins. Meist ist er höher als jener auf einem Sparkonto. Im Gegenzug verpflichten sich die Kunden für fixe Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren.
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