Inhalt
Nein. Im Kanton Bern sind Zuwendungen an Enkelkinder von der Schenkungssteuer befreit. Trotzdem müssen Sie die Schenkung in ihrer Steuererklärung deklarieren. So können die Steuerbehörden die Abnahme Ihres Vermögens nachvollziehen. Das Gleiche gilt für Ihren Enkel. Er muss die erhaltene Schenkung ebenfalls in seiner Steuererklärung angeben, damit die Steuerbehörden seinen Vermögenszuwachs einordnen können.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden