Nein. Bei der Schenkung einer Liegenschaft wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Das heisst: Die Steuer ist erst geschuldet, wenn Ihre Tochter die Wohnung eines Tages weiterverkaufen sollte. Dann wird der Gewinn jedoch auf die Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis berechnet und nicht zum Wert, den die Liegenschaft zum Zeitpunkt der Übernahme durch Ihre Tochter hatte.