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saldo 06/2021
30.03.2021
Letzte Aktualisierung:
31.03.2021
31.03.2021
Nein. Geldgeschenke unter 5000 Franken pro Jahr gelten im Kanton Zürich als sogenannte Gelegenheitsgeschenke und müssen nicht deklariert werden. Würden Sie einen grösseren Betrag verschenken, müssten Sie und Ihr Sohn den Betrag in der Steuererklärung eintragen. Als Ihr direkter Nachkomme müsste der Sohn dafür aber keine Schenkungssteuer zahlen.
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