Inhalt
Ja. Das ist bei der Bernischen Pensionskasse während zwei Jahren nach Aufgabe der Stelle möglich. Da Sie nicht mehr angestellt sind, müssen Sie allerdings sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge in der Höhe des bisherigen Einkommens bezahlen. Das macht gut 30 Prozent Ihres letzten Bruttolohns aus (29 Prozent Sparbeitrag und 1,65 Prozent Versicherungsprämie).
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden