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saldo 19/2019
15.11.2019
Letzte Aktualisierung:
20.11.2019
20.11.2019
Ja. Nach dem Kauf sind Sie Eigentümer des Hauses. Das bedeutet: Sie müssen es als Vermögen versteuern. Andererseits schulden Sie dem Verkäufer 140 000 Franken. Diesen Betrag können Sie im Schuldenverzeichnis auflisten. Entsprechend reduziert sich Ihr Vermögen – und somit sinken auch die Vermögenssteuern.
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