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Nein. Die Neue Aargauer Bank ist heute eine Tochter der Credit Suisse. Diese beabsichtigt, mit der Tochter zu fusionieren. Das bedeutet für Sie: Das neue fusionierte Unternehmen übernimmt den mit Ihnen bestehenden Hypothekarvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Umgekehrt gilt: Auch Sie müssen den mit der Neuen Aargauer Bank eingegangenen Vertrag einhalten. Eine vorzeitige Kündigung wegen der Fusion ist nur mit Zustimmung der fusionierten Bank möglich. Ohne Einverständnis müssten Sie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
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