Ja. Geld auf 3a-Konten darf ab fünf Jahren vor Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters bezogen werden. Das Geld muss bis zum AHV-Alter bezogen sein. Nur Leute, die weiterhin erwerbstätig sind, haben länger Zeit. Bei ihnen müssen die Konten spätestens mit 70 Jahren saldiert sein.