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Nein. Als Frau müssen Sie das Vorsorgegeld spätestens an Ihrem 69. Geburtstag beziehen, auch wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind. Ihre Vorsorgestiftung kennt Ihren Jahrgang und wird Sie einige Wochen vor Ihrem Geburtstag fragen, auf welches Konto sie das Geld überweisen soll. Sind Sie noch erwerbstätig, dürfen Sie dieses Jahr noch einzahlen und nächstes Jahr den Betrag in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
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