Hauseigentümer müssen in den meisten Kantonen ihre Immobilien obligatorisch gegen Feuer und Unwetter versichern. Die Prämien der Gebäudeversicherungen sind je nach Kanton sehr unterschiedlich.
Im Durchschnitt müssen Hausbesitzer pro Million Franken Versicherungssumme 525 Franken Prämie bezahlen. Am meisten bezahlt man in den Kantonen Neuenburg und Waadt: Dort verlangt die Monopolversicherung über 700 Franken für 1 Million Versicherungswert.
Bern will weniger als die Hälfte. Für Massivbauten gilt ein Einheitssatz von 340 Franken pro Million Versicherungswert. Weil die Geschäfte so gut laufen, zahlen die Kunden zurzeit aber nur 290 Franken Prämie.
In 19 Kantonen ist der Abschluss der Elementarschadenversicherung nur bei einer einzigen kantonalen Gebäudeversicherung möglich. Das Monopol lohnt sich für die Versicherer: Die Prämien ermöglichen jedes Jahr satte Gewinne. Deshalb steigen die Reserven. Bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) waren Ende 2016 total 1,31 Milliarden Franken überschüssig. Zum Vergleich: Die Bruttoprämieneinnahmen betrugen im gleichen Jahr 156 Millionen Franken. Die Reserven sind also höher als die Prämien aus acht Jahren.
Dieses Missverhältnis kritisiert der Zürcher Kantonsparlamentarier Cyrill von Planta (GLP): «Es geht nicht, dass die Gebäudeversicherung mehr Geld verlangt, als sie wirklich braucht.» Planta weiss, wovon er spricht. Der frühere Versicherungsmathematiker kennt die Zahlen anderer Versicherungsgesellschaften. Bei den Sachversicherungen gelten Reserven in der Höhe der Prämien eines Jahres als gut.
Von Planta und zwei Parteikollegen fordern deshalb in einem parlamentarischen Vorstoss, dass die GVZ «nicht mehr Eigenkapital hortet als nötig». Ferner sollen die Hausbesitzer am Gewinn in Form einer Prämienreduktion oder mit Prämienrückerstattungen beteiligt werden. Das steht sogar im Gesetz, kam aber noch nie zur Anwendung.
Die GVZ ist nicht die einzige kantonale Gebäudeversicherung, die über hohe Reserven verfügt. Insgesamt betrug das Eigenkapital der 19 kantonalen Monopolanstalten 6,98 Milliarden Franken (siehe Tabelle). Bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung waren 2016 die Reserven 14,7-mal so hoch wie die Brutto-Prämieneinnahmen eines Jahres, in den Kantonen Nidwalden und Graubünden über 13-mal.
Katastrophen könnte man über eine Rückversicherung abdecken
Laut Alain Marti, Vizedirektor der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), brauchen die Versicherer so viel Eigenkapital. Nur so könnten sie grosse Katastrophen wie ein Jahrhundert-Hochwasser oder einen Orkan bewältigen.
Im Kanton Zürich zum Beispiel bestehe das Risiko, dass extremes Sihlhochwasser die Zürcher Innenstadt und den Hauptbahnhof überflutet – mit entsprechend hoher Schadenssumme. Politiker und Mathematiker Cyrill von Planta lässt diese Argumente nicht gelten. Wenn Zürich überflutet würde, reichten auch die Reserven von 1,31 Milliarden Franken nicht zur Deckung der Schäden. Das Risiko von Grosskatastrophen lasse man am besten über Rückversicherungen abdecken.
Genau das macht die Gebäudeversicherung Bern. Ihr Eigenkapital beträgt nur gut die Hälfte der Prämien eines Jahres. Dazu kommt: Berner Hausbesitzer zahlen tiefe Prämien. Dabei trägt der Kanton mit seinen Berggebieten und Ballungszentren entlang von Flussläufen und Seen besonders hohe Risiken von Elementarschäden.
Die Versicherungsprämien werden als Steuern missbraucht
Die kantonalen Gebäudeversicherungen sind per Gesetz eigentlich nicht-gewinnorientierte Unternehmen. Allfällige Gewinne sind dazu da, die Reserven zu äufnen oder den Hausbesitzern einen Prämienrabatt zu gewähren. So profitieren zum Beispiel die Kunden der Gebäudeversicherung Bern in diesem Jahr von einem Rabatt von rund 17 Prozent auf ihrer Prämie.
Es gibt aber auch Kantone, welche die regelmässigen Überschüsse ihrer Gebäudeversicherung als zusätzliche Steuerquelle entdeckt haben. Die Kantone Aargau, Luzern, Solothurn und Waadt schöpfen einen Teil der Versicherungsgewinne ab. Im Aargau beträgt die Abgabe maximal 1 Million Franken pro Jahr. Bestehen während mehrerer Jahre Überschüsse, müssen die Prämien oder Leistungen angepasst werden. Diese gesetzliche Regelung stufte das Bundesgericht 1998 als zulässig ein. Der Hauseigentümerverband Aargau ärgert sich: «Eine Gebäudeversicherung ist den Versicherungsnehmern verpflichtet, nicht dem Fiskus. Eine Gewinnbeteiligung des Kantons hat hier nichts zu suchen.»
Im Kanton Luzern muss die Gebäudeversicherung seit letztem Jahr sogar bis zu 1,5 Millionen Franken vom Gewinn an die Staatskasse abliefern. Diese Massnahme hat das Kantonsparlament im Rahmen eines Sparprogramms beschlossen.
Alain Marti von der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen kritisiert solche Abgaben als «unschön und eigentlich nicht zulässig».
So würden Hauseigentümer doppelt besteuert.