Metzger betäuben Kühe mit einem Bolzenschuss ins Hirn und lassen sie ausbluten. Ist eine Kuh schwanger, stirbt auch das ungeborene Kalb. Eine zweiwöchige Stichprobe des Bundesamts für Veterinärwesen im Jahr 2012 zeigt, dass etwa 6 Prozent der geschlachteten Kühe mindestens im fünften Monat waren. Das ergibt hochgerechnet pro Jahr 15 000 trächtige Tiere, die geschlachtet werden. Dazu kommt eine unbekannte Anzahl Tiere, die im vierten Monat oder früher trächtig sind.
In Deutschland fordert die Bundestierärztekammer ein generelles Verbot für die Schlachtung solcher Rinder. Der Grund: «Aus tierärztlicher Sicht muss davon ausgegangen werden, dass die Föten mindestens im letzten Drittel der Trächtigkeit schmerzempfindlich sind und leiden.»
Das Bundesamt ist gegen eine striktere Regelung
In der Schweiz ist nicht gesetzlich geregelt, ob und wie Kühe während ihrer neunmonatigen Schwangerschaft geschlachtet werden dürfen. Der Schweizer Tierschutz fordert, dass die Schlachthöfe diese Tiere separat zum Schlachten führen. Der Fötus soll möglichst rasch aus dem toten Muttertier herausgenommen, betäubt und getötet werden.
Das Bundesamt will von einem speziellen Schlachtverfahren nichts wissen. Sprecherin Sabina Helfer: «Es ist nicht eindeutig wissenschaftlich belegt, in welcher Entwicklungsphase das Bewusstsein einsetzt.» Ein Schlachtverbot hält das Bundesamt höchstens dann für sinnvoll, wenn die Tiere bereits im siebten oder achten Monat sind. Dann sei allein schon der Transport ins Schlachthaus «problematisch».
Im Klartext: Das Bundesamt unternimmt nichts. Die Schlachthäuser selbst sehen ebenfalls keinen Handlungsbedarf, wie eine Befragung von zehn Betrieben ergab. Kurt Widmer, Geschäftsführer der Schlachtbetrieb St. Gallen AG und Lieferant für Migros: «Die Bauern sind nicht verpflichtet, die Trächtigkeit offenzulegen. Wir können ihnen keine Vorschriften machen.» Laut Widmer schlachtet der Betrieb selbst hochschwangere Kühe: «Wir können das Kalb nicht mehr retten.» Gemäss Widmer schlachte man heute «mehr trächtige Kühe als früher». Auch die Ernst Sutter AG und die Coop-Tochter Bell kennen kein spezielles Verfahren. Bell-Sprecher Fabian Vetsch: «Der Fötus stirbt mit der Kuh beim Ausbluten und muss daher nicht gesondert getötet werden.»
Rolf Hanimann, Präsident der Vereinigung Schweizer Kantonstierärzte, appelliert an die Eigenverantwortung der Viehhalter. Es sei einfach herauszufinden, ob ein Tier tragend sei. «Doch manchmal liefert eine Milchkuh schlechte Milchqualität, der Schlachtpreis ist hoch oder der Betrieb hat Platzprobleme. Solche Gründe gewichten Viehhalter auch mal stärker.»
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Inkompetentes Bundesamt
BLV Sprecherin Sabina Helfer: „Es ist nicht eindeutig wissenschaftlich belegt, in welcher Entwicklungsphase das Bewusstsein einsetzt.“ Belegt ist hingegen, dass den in ihren geschützten Werkstätten der Amtsstuben der Abgangsentschädigung und/oder dem Ruhestand entgegen schlummernden Beamten des VBL offensichtlich jegliches Bewusstsein und Sensorium abhanden gekommen ist.