Eein 3a-Konto bei der Cornèr Bank wirft aktuell 1,85 Prozent Zins ab. Das ist zurzeit der höchste Zins auf einem Zinskonto der dritten Säule. UBS und ZKB zahlen 1 Prozent Zins.
Bei einem reinen Sparkonto hingegen ist das Zinsniveau sogar noch tiefer: Es bewegt sich zwischen 0,05 Prozent (UBS) und 0,6 Prozent (CIC Suisse).
3a-Zinskonten sind aber nicht nur wegen der Rendite attraktiver als Sparkonten. Das Geld ist auch sicherer. Eine Bank muss laut Gesetz im Konkursfall maximal 100 000 Franken decken. Dieser Betrag gilt pro Bankkunde – nicht pro Konto.
Zudem ist dieses Sicherheitsnetz löchrig: Wenn eine überschuldete Bank zu wenig Vermögen hat, um jedem Kunden 100 000 Franken zu bezahlen, können die Kleinsparer nur noch auf den Verein «Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler» hoffen (saldo 7/10). Dieser ist dafür zuständig, bei den zahlungsfähigen Banken Geld einzutreiben – allerdings auch nur bis zu einer Höhe von maximal 6 Milliarden Franken. Das reicht nirgends hin: Bereits bei einem Konkurs einer einzigen mittleren Bank wie etwa der Migros-Bank müssten die andern Banken 16 Milliarden Franken zahlen, damit jeder Sparer wenigstens 100 000 Franken erhalten würde.
Anders bei Konten der dritten Säule: Diese Gelder sparen die Kunden nicht bei Banken, sondern in Stiftungen der Banken. Für diese gilt das Stiftungsrecht. Das bedeutet: Bei einem Konkurs der Bank sind die Gelder der Bankstiftungen nicht betroffen. Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, bestätigt, es handle sich um Sondervermögen. Deshalb gibt es auch keine Grenze für den Einlagenschutz bei 100 000 Franken. Gächter: «Das Geld auf dem 3a-Konto ist deshalb sicherer als auf dem Sparkonto.»
Stiftungen durch Aufsichtsbehörden kontrolliert
Die Geschäftsführung der Bankstiftungen werden durch kantonale oder regionale Aufsichtsbehörden kontrolliert. Für die Kantone Zürich und Schaffhausen beispielsweise ist die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich zuständig.
Diese Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die 3a-Stiftungen von UBS, Credit Suisse und Zürcher Kantonalbank die gesetzlichen Vorgaben genau einhalten. Dazu gehört etwa die strikte Trennung der 3a-Konten vom übrigen Bankgeschäft. Einmal pro Jahr schaut sich die Stiftungsaufsicht Bilanz und Betriebsrechnung der Bankstiftung an und prüft, ob die 3a-Gelder sicher angelegt sind.
Die insgesamt neun kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden werden zudem durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge des Bundes kontrolliert. Sie sorgt dafür, dass die vom Bund erlassenen Vorschriften in der ganzen Schweiz angewendet werden. Zu diesem Zweck kann die Oberaufsichtskommission auch Inspektionen durchführen.
Säule 3a: Steuern sparen durch gestaffelten Bezug
Die Säule 3a steht allen Erwerbstätigen offen. Angestellte können in diesem Jahr maximal 6739 Franken einzahlen, Selbständigerwerbende 33 696 Franken, maximal aber 20 Prozent des Einkommens.
Der Bezug der Gelder ist ab vollendetem
59. (Frauen) oder 60. Al-tersjahr (Männer) möglich. Steuern werden erst bei Bezug fällig. Diese sind progressiv ausgestaltet. Deshalb lohnt es sich, das Geld auf mehrere 3a-Konten anzulegen. Dann kann das Geld gestaffelt bezogen werden.
Alles zur Altersvorsorge im saldo-Ratgeber «Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule»
(17. Aufl., 231 S., Fr. 27.–).