Die Ausgangslage
Die Stimmberechtigten lehnten im Jahr 2017 zwei Gesetzesänderungen des Parlaments ab. Die eine sollte die Steuern der Unternehmen senken (Unternehmenssteuerreform III), die andere die Beiträge für die Altersvorsorge erhöhen – plus die Mehrwertsteuer (Altersvorsorge 2020). Nun kommt am 19. Mai die nächste Vorlage zur Abstimmung: Bei einem Ja sparen die Unternehmen gemäss Bundesrat 2 Milliarden Franken Steuern pro Jahr. Und die AHV-Zahler müssen pro Jahr 1,2 Milliarden Franken mehr Prämien aufbringen. Zusätzlich zahlt die Bundeskasse 800 Millionen Franken in die AHV.
Das Steuergeschenk
Bei einem Ja am 19. Mai werden neu alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz grundsätzlich gleich besteuert. Bisher profitierten Holdinggesellschaften von Steuervergünstigungen. Viele Politiker befürchten, dass die Schweiz für ausländische Firmen steuerlich zu wenig attraktiv sein wird. Zahlreiche Kantone werden deshab ihre Unternehmenssteuern senken. Folge: Der Bund schätzt, dass Kantone und Gemeinden gut 1,4 Milliarden Franken pro Jahr weniger einnehmen. Auf Bundesebene sind es knapp 600 Millionen. Insgesamt also 2 Milliarden Franken.
Der Standortirrtum
Internationale Firmen kommen aber nicht in erster Linie wegen der tieferen Steuern in die Schweiz. In anderen europäischen Ländern wie Montenegro, Ungarn oder Bulgarien müssten sie gemäss Vergleichen des Beratungsunternehmens KPMG (2017/18) dem Fiskus bislang schon weniger abliefern als im günstigsten Kanton Luzern. Noch weniger zahlen sie in Steuerparadiesen wie etwa Guernsey, den British Virgin Islands oder Cayman Islands. Für die Standortwahl der Firmen entscheidend sind auch Kriterien wie Rechtssicherheit, Bildungsniveau und Verkehrsnetz.
Nicht einmal für Schweizer Unternehmen ist die Höhe der Gewinnsteuer allzu wichtig – sonst hätten die meisten Firmen ihren Sitz schon lange in die günstigsten Kantone gezügelt. Eine Umfrage der Universität St. Gallen im Jahr 2017 in der Maschinenindustrie zeigt, dass die Gewinnsteuern kein Problem sind – im Gegensatz beispielsweise zur Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften.
Die Lohnabzüge
Bundesrat und Parlament hoffen, dass die Stimmbürger die Steuerausfälle eher akzeptieren, wenn künftig etwas mehr Geld in die AHV fliesst. Deshalb soll die Altersvorsorge jährlich 2 Milliarden Franken mehr erhalten. Davon müssten die AHV-Pflichtigen mit 1,2 Milliarden Franken den grössten Teil aufbringen. Bei einem Ja steigen die Lohnabzüge für die Angestellte um 0,15 Prozent des Lohnes. Das macht bei 80 000 Franken Jahreslohn 120 Franken aus. Die Arbeitgeber würden in gleichem Umfang zur Kasse gebeten werden, die Selbständigen bis fast zum Doppelten. Nichterwerbstätige müssten zwischen 13 und 650 Franken mehr pro Jahr an die AHV abliefern.
Der Bundeszuschuss
Bei einem Ja zur neuen Vorlage würden auch 800 Millionen Franken pro Jahr aus der Bundeskasse in die AHV fliessen. Das ist aber alles andere als eine grosszügige Geste: Es handelt sich um Geld aus der Mehrwertsteuer, das der AHV schon längst hätte zukommen sollen. Es geht um das sogenannte Demografieprozent. 1993 bewilligten die Stimmbürger eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt für die AHV. Davon flossen aber nur 83 Prozent an die AHV – und 17 Prozent an den Bund. Das beschloss das Parlament auf Antrag des damaligen Finanzministers Kaspar Villiger. Bis heute sind der AHV aus diesem Grund rund 8 Milliarden Franken vorenthalten worden (saldo 19/2017).
Es war nicht das einzige Mal, dass der Bund in die AHV-Kasse griff und Geld abzweigte. 2011 wurden der AHV-Kasse 5 Milliarden Franken entnommen und à fonds perdu an die Invalidenversicherung (IV) überwiesen. Zudem musste die AHV der maroden IV ein Darlehen von 15 Milliarden Franken gewähren – heute beträgt die Schuld noch 10,3 Milliarden Franken. Dafür muss die IV dem AHV-Fonds Schuldzinsen von nur gerade 0,5 Prozent bezahlen. Das ist weit weniger, als der AHV-Fonds bekäme, wenn er diese Summe am Finanzmarkt anlegen würde.
AHV-Verluste übertrieben
«AHV schreibt 2,2 Milliarden Verlust» titelte kürzlich die «Südostschweiz». Die «NZZ» doppelte nach: «Die AHV verliert 2,2 Milliarden». Hintergrund: Compenswiss, die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung von AHV/IV/EO, hatte die Jahresrechnung 2018 präsentiert. Von diesen 2,2 Milliarden Franken waren 1,2 Milliarden keine wirklich eingetretenen Verluste, sondern nur rechnerische Anlageverluste per Stichtag 31. Dezember. Das bestätigt der unabhängige Sozialversicherungsexperte Josef Hunkeler: «Es handelt sich hier um einen Buchverlust aufgrund des Referenzdatums am 31. Dezember 2018.» Der vergangene Dezember war der schlechteste Börsenmonat seit der Finanzkrise 2008. Ganz anders sieht es aus, wenn man das AHV-Gesamtvermögen Ende März 2019 bewertet: Laut Compenswiss betrug der Gewinn in den ersten drei Monaten 5,05 Prozent – rund 1,6 Milliarden Franken. Mit andern Worten: Der Anlageverlust des vergangenen Jahres wurde bis Ende März bereits mehr als gutgemacht.
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