Das Kartell gegen Konsumenten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats torpediert ein Gesetz gegen die Hochpreisinsel Schweiz.
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saldo 02/2014
05.02.2014
Marc Mair-Noack
Das neue Kartellgesetz sollte ein wirkungsvolles Mittel gegen die «Hochpreisinsel Schweiz» werden (saldo 20/13). Das Problem: Heute zahlen Schweizer für gleiche Produkte viel mehr als in angrenzenden Ländern.
Mit dem neuen Gesetz würde dies anders. Zwei Gesetzesartikel sind zentral:
- Erstens würden Händler aus der Schweiz...
Das neue Kartellgesetz sollte ein wirkungsvolles Mittel gegen die «Hochpreisinsel Schweiz» werden (saldo 20/13). Das Problem: Heute zahlen Schweizer für gleiche Produkte viel mehr als in angrenzenden Ländern.
Mit dem neuen Gesetz würde dies anders. Zwei Gesetzesartikel sind zentral:
- Erstens würden Händler aus der Schweiz Markenartikel im Ausland zum gleichen Preis einkaufen können wie ausländische.
- Zweitens wären Preisabsprachen zwischen Konkurrenten sowie zwischen Lieferanten und Händlern verboten. Die Folge: Konsumenten könnten von günstigeren Preisen profitieren.
Der Ständerat sagte Ja zum neuen Gesetz. Doch letzte Woche hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Vorlage torpediert. Eine Mehrheit strich zuerst die beiden Artikeländerungen aus der Vorlage. Doch die meisten Mitglieder der Kommission wollten saldo nicht sagen, wie sie abgestimmt haben, und verwiesen auf das Kommissionsgeheimnis. Die Ausnahmen: Adrian Amstutz und Hansjörg Walter (beide SVP) sowie Louis Schelbert (Grüne) bestätigten, dass sie gegen die beiden konsumentenfreundlichen Artikel gestimmt haben. Susanne Leutenegger-Oberholzer und Prisca Birrer-Heimo (beide SP) waren dafür.
Danach lehnte die Kommission die Gesetzesreform gänzlich ab – auch die Linke. Für Birrer-Heimo ist das Gesetz ohne diese Änderungen unnötig: «So braucht es keine Revision mehr», sagt die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz.
Pikant: Mitte Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht ganz im Sinn des neuen Gesetzes entschieden. Die Firma Gaba, Herstellerin der Zahnpasta Elmex, hatte ihrem österreichischen Lizenznehmer verboten, in die Schweiz zu liefern. Für die Wettbewerbskommission (Weko) ein klarer Fall von unrechtmässiger Absprache.
Bisher musste die Weko aufzeigen, dass eine solche Absprache im konkreten Fall tatsächlich wettbewerbsverzerrend ist. Im Elmex-Urteil verurteilte das Bundesverwaltungsgericht Gaba jedoch grundsätzlich wegen des Preisdiktats. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Auch wie es mit dem Gesetzesentwurf weitergeht, ist offen. Wenn der Nationalrat nicht auf die Vorlage eintritt, geht sie zurück an den Ständerat.