Ein Bündner Arzt kaufte 2005 eine Liegenschaft. Der Kanton hatte im Grundbuch fälschlicherweise nicht vermerkt, dass sie nur als Hauptwohnsitz dienen darf. Später erfuhr der Mann vor diesem Zweitwohnungsverbot. Er forderte rund 1,8 Millionen Schadenersatz vom ­Kanton und der zuständigen Gemeinde, da die Wohnung als Erstwohnung weniger wert sei.

Das Verwaltungsgericht Graubünden und das Kantonsgericht wiesen die Klage  ab. Der Arzt habe die Wohnung mittlerweile mit Gewinn verkaufen können. Es sei ihm kein Schaden entstanden.

Kantonsgericht Graubünden, Urteil ZK2 21 29 vom 22. Dezember 2022