Ja. Will ein Mieter mit jemandem zusammenwohnen, muss er den Vermieter vorher darüber orientieren und dessen Zustimmung einholen. Der Vermieter darf die Zustimmung aber nur verweigern, wenn ein Mieter sich weigert, die Bedingungen des Untermietvertrages bekanntzugeben, oder wenn er vom Untermieter einen übersetzten Mietzins verlangt. Der Vermieter muss auch nicht zustimmen, wenn mit der Untervermietung wesentliche Nachteile für ihn verbunden sind – zum Beispiel, weil die Wohnung zu klein ist für mehrere Personen.