Kryptowährungen sind bei der Staats- und Gemeindesteuer als Vermögen zu versteuern. Kapitalgewinne sind steuerfrei. Je nach Kanton sind Bitcoin-Guthaben in der Steuer­erklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis oder unter Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte zu deklarieren. Als Nachweis ist ein Ausdruck der digitalen Brieftasche per Ende der Steuerperiode ­einzureichen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert offizielle Steuerwerte für Krypto­währungen (www.saldo.ch/kurslisten). Wählen Sie das entsprechende Jahr und öffnen Sie das PDF «Devisen – Banknoten».