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31.03.2021
Kryptowährungen sind bei der Staats- und Gemeindesteuer als Vermögen zu versteuern. Kapitalgewinne sind steuerfrei. Je nach Kanton sind Bitcoin-Guthaben in der Steuererklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis oder unter Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte zu deklarieren. Als Nachweis ist ein Ausdruck der digitalen Brieftasche per Ende der Steuerperiode einzureichen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert offizielle Steuerwerte für Kryptowährungen (www.saldo.ch/kurslisten). Wählen Sie das entsprechende Jahr und öffnen Sie das PDF «Devisen – Banknoten».
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Sie werben mit Kurslisten, die ich hier gar nicht finden kann! Mit freundlichen Grüssen Yvonne Stucki