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23.11.2022
Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen liess per Testament die ganze Erbschaft seiner Frau zukommen. Dabei überging er seine Tochter. Sie verlangte nach seinem Tod vom Kreisgericht die Erbteilung. Damit hatte sie keinen Erfolg, weil sie falsch vorging. Pflichtteilsgeschützte Erben, die in einem Testament vollständig übergangen werden, können laut Gericht keine Erbteilung verlangen. Die Tochter hätte ihren Pflichtteil innert eines Jahres seit Kenntnis des Testaments mit einer Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsklage einfordern müssen. Dazu war es zu spät. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte den Entscheid.
Kantonsgericht St. Gallen, Urteil BO.2021.10 vom 1. September 2022
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