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13.09.2023
Ein Luzerner leistete ein halbes Jahr Zivildienst. Knapp fünf Jahre nach dem Einsatz beantragte er bei der Ausgleichskasse die Erwerbsersatztaggelder. Die Ausgleichskasse verweigerte einen Grossteil mit der Begründung, dieser Teil sei verjährt. Das Kantonsgericht Luzern hob den Entscheid auf. Der Anspruch auf Erwerbsersatz verjähre erst fünf Jahre nach dem letzten Zivil- oder Militärdiensttag eines Einsatzes und nicht schon vorher.
Kantonsgericht Luzern, Entscheid 5V 22 368 vom 2. Mai 2023
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