1 Autofahrer, die ohne eigenes Verschulden in einen Unfall mit Fussgängern oder Velofahrern verwickelt werden, haften nicht für Schäden.
Richtig ist: Autos stellen eine Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer dar. Folge: Bei Zusammenstössen zwischen Autos und Fussgängern, Velo- und Mofafahrern sowie auch mit Tieren bleibt in den meisten Fällen ein Teil des Schadens am Autofahrer beziehungsweise an dessen Autoversicherung hängen. Das gilt auch dann, wenn der Autofahrer unschuldig ist.
2 Haftpflichtversicherungen müssen im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Richtig ist: Anders als die Hausratversicherung ersetzt die Haftpflichtversicherung bei Sachschäden nicht den Neuwert, sondern nur den Wert zum Zeitpunkt des Schadenereignisses – den sogenannten Zeitwert.
3 Arbeitsverträge müssen schriftlich gekündigt werden.
Richtig ist: Arbeitsverträge können auch mündlich gekündigt werden, wenn der Vertrag nichts anderes vorschreibt. Trotz mündlicher Kündigungsmöglichkeit ist es jedoch ratsam, jede Kündigung schriftlich abzufassen – aus Beweisgründen und um Missverständnisse zu vermeiden.
4 Verkäufer können bei nicht fristgerechter Zahlung des Preises vom Vertrag zurücktreten.
Richtig ist: Zahlt ein Käufer nicht pünktlich, muss ihn der Verkäufer zuerst mahnen und ihm eine Nachfrist für die Zahlung setzen, falls nichts anderes abgemacht wurde. Ein Rücktritt vom Vertrag ist erst nach Ablauf der Nachfrist möglich.
5 Eltern dürfen nicht einzelnen Kindern Erbvorbezüge gewähren.
Richtig ist: Kinder haben keinen Anspruch auf Erbvorbezüge. Und Eltern können einzelne Nachkommen gegenüber den anderen bevorzugen. Ein Ausgleich findet – wenn überhaupt – erst nach dem Tod der Eltern statt.
6 AHV-Renten werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters automatisch ausbezahlt.
Richtig ist: Für den Bezug der AHV-Rente muss man sich bei seiner Ausgleichskasse anmelden. Wer die ersten Rentenzahlungen pünktlich erhalten möchte, sollte sich drei bis vier Monate vor der Pensionierung anmelden.
7 Arbeitnehmerinnen erhalten nach der Geburt 16 Wochen lang Mutterschaftsentschädigung.
Richtig ist: Ein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung besteht nur während 14 Wochen ab Geburt. Aber Wöchnerinnen dürfen gemäss Gesetz bis zu 16 Wochen der Arbeit fernbleiben, falls sie das wünschen. Für die Wochen 15 und 16 erhalten sie allerdings keinen Lohn, wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt.
8 Wer erbt, muss selbst bezogene Ergänzungsleistungen zurückzahlen.
Richtig ist: Ergänzungsleistungen muss man nicht zurückzahlen. Wer aber von einem Leistungsbezüger Vermögen erbt, muss die Ergänzungsleistungen rückerstatten – allerdings nur, wenn der Nachlass 40'000 Franken übersteigt und die Ergänzungsleistungen ab 2021 ausbezahlt wurden.
9 Wer betrunken Velo fährt, wird nicht mit dem Entzug des Autofahrausweises bestraft.
Richtig ist: Wer stark betrunken Velo fährt, riskiert eine Fahreignungsabklärung – und in der Folge gegebenenfalls den Entzug des Führerausweises.
10 Auch Tiere können im Testament als Erben eingesetzt werden.
Richtig ist: Tiere sind nicht erbfähig. Sie können aber vom Erblasser mit einer Zuwendung bedacht werden. Die Zuwendung an ein Tier in einer letztwilligen Verfügung gilt als Auflage an die Erben, gut für das Tier zu sorgen.