1 Was ist die Verrechnungssteuer?
Der Bund erhebt diese Steuer auf bestimmte Vermögenserträge, Geldspielgewinne und Versicherungsleistungen. Er will die Steuerpflichtigen damit zur Deklaration der Vermögen bewegen und so die Steuerhinterziehung eindämmen. Wer die Zahlungen bei den Steuern angibt, erhält das Geld zurück.
2 Worauf genau wird die Verrechnungsteuer erhoben?
Auf Zinsen ab 200 Franken von Bank- und Postkonten sowie Wertschriftendividenden. Gewinne ab 1 Million Franken aus Onlinespielbankenspielen sowie Lotto und Sportwetten unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Ausgenommen ist Geld, das in einem Schweizer Casino gewonnen wurde.
3 Welche Versicherungsleistungen werden besteuert?
Kapitalauszahlungen von Lebensversicherungen von über 5000 Franken und Leibrenten ab 500 Franken pro Jahr. Die Verrechnungssteuer wird nur erhoben, wenn der Versicherungsnehmer Einspruch gegen die Meldung an die Eidgenössische Steuerverwaltung erhebt.
4 Wie hoch sind die Steuersätze?
Sie betragen 35 Prozent auf Kapitalerträge und Geldspielgewinne, 15 Prozent auf Leibrenten sowie 8 Prozent auf sonstige Versicherungsleistungen.
5 Wer muss die Verrechnungssteuer abliefern?
Die Bank oder die Versicherung, die das Geld auszahlt.
6 Wann können Steuerpflichtige die Verrechnungssteuer zurückfordern?
Mit der Steuererklärung, wenn sie Zinserträge und Dividende als Einkommen und das entsprechende Guthaben als Vermögen in der Steuererklärung deklarieren.
7 Was geschieht, wenn man die Konten oder Wertschriften nicht deklariert und so auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verzichtet?
Es droht ein Nach- und Strafsteuerverfahren, wenn das Steueramt von den nicht angegeben Erträgen und Konten erfährt.
8 Kann man eine im Ausland abgezogene Verrechnungssteuer zurückfordern?
Ja. Eine Rückforderung ist mit einem entsprechenden Formular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung möglich, wenn ein Staatsvertrag über die Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und dem ausländischen Staat besteht. Im Ausland ist allerdings immer nur ein Teil der abgezogenen Steuer rückforderbar – entsprechend der Regelung im jeweiligen Staatsvertrag.
9 Kann man eine vergessene Dividendenzahlung noch später angeben und so die Verrechnungssteuer zurückverlangen?
Ja, bis die Steuern rechtskräftig veranlagt wurden.
10 Wie lange kann man die Verrechnungssteuer zurückfordern?
Spätestens innert drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer abgezogen wurde. Danach ist der Rückerstattungsanspruch verwirkt.