1 Wer erhebt eine Steuer auf das Vermögen?
Sämtliche Kantone und Gemeinden, der Bund hingegen nicht.
2 Was zählt zum steuerbaren Vermögen?
Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Edelmetalle, Bitcoins, Autos, Schiffe, wertvolle Sammlungen (Marken, Münzen, Bilder, Kunstgegenstände), rückkauffähige Kapital- und Rentenversicherungen sowie Liegenschaften.
3 Muss man auch den Hausrat und Gebrauchsgegenstände wie etwa einen Grill versteuern?
Nein, den Hausrat muss man nicht versteuern. Das gilt auch für Schmuck, Bilder und Kunstgegenstände – sofern es sich nicht um eine wertvolle Sammlung handelt.
4 Was gilt beim Guthaben der zweiten Säule und der Säule 3a?
Diese Guthaben muss man erst nach der Auszahlung als Vermögen versteuern.
5 Zu welchem Wert muss das Vermögen versteuert werden?
Zum Verkehrswert per 31. Dezember. Für an der Börse gehandelte Wertpapiere gelten die Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Nicht börsenkotierte Wertpapiere werden nach den Berechnungsgrundlagen der Steuerverwaltung versteuert. Bei Liegenschaften muss der von den Steuerbehörden festgesetzte Steuerwert als Vermögen versteuert werden.
6 Kann man Schulden vom Vermögen abziehen?
Ja, das ist erlaubt. Abzugsfähig sind Hypotheken, Kleinkredite, Privatdarlehen sowie Steuern, die noch nicht bezahlt worden sind.
7 Gibt es steuerfreie Beträge?
Ja, die meisten Kantone gewähren ein steuerfreies Minimum oder persönliche Freibeträge. Im Kanton Aargau beispielsweise beträgt der Freibetrag für Alleinstehende 100'000 Franken und für Verheiratete 200'000 Franken.
8 Wie hoch ist die Vermögenssteuer?
Die Steuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. So verlangt etwa Basel-Stadt von Verheirateten ohne Kinder bei einem Vermögen von 1 Million Franken 5700 Franken. Im Kanton Uri sind es nur 1950 Franken. Die Tarife sind in den meisten Kantonen progressiv gestaltet. Das heisst: Je höher das Vermögen, desto höher der Prozentsatz. Appenzell Innerrhoden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau und Uri wenden einen proportionalen Steuertarif an, der unabhängig von der Vermögensgrösse unverändert bleibt. Die Höhe der Vermögenssteuer lässt sich im Internet berechnen.
9 Wo muss man die Steuer zahlen?
Bewegliches Vermögen wie Bargeld, Wertschriften oder ein Auto sind im Wohnsitzkanton zu versteuern. Liegenschaften werden im Kanton besteuert, in dem sie sich befinden.
10 Was gilt, wenn sich eine Liegenschaft in einem anderen Kanton befindet?
Der Wert der Liegenschaft wird im Wohnsitzkanton nur für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt. Er fliesst also zur Berechnung des Satzes in das Vermögen ein. Aber bezahlen muss der Immobilienbesitzer die Steuer in dem Kanton, in dem sich die Liegenschaft befindet.