1 Ist die Probezeit bei Teilzeitarbeit gleich lang wie bei einem Vollpensum?
Ja. Das heisst, die Probezeit beträgt laut Gesetz einen Monat. Sie kann aber per Vertrag ausgeschlossen, verkürzt oder bis auf maximal drei Monate ausgedehnt werden. Eine längere Dauer der Probezeit ist unzulässig.
2 Kann man bei Teilzeit die Arbeitstage frei wählen, wenn im Vertrag nichts abgemacht ist?
Nein. In diesem Fall müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einsatztage einigen. Ohne anderslautende Vereinbarung im Vertrag wird davon ausgegangen, dass das Teilzeitpensum in ganzen Arbeitstagen absolviert werden kann – und nicht auf fünf Wochentage verteilt.
3 Kann der Arbeitgeber die Einsatztage ändern, wenn man monatelang an den gleichen Wochentagen gearbeitet hat?
Nein. Wird der Arbeitnehmer über Monate immer an denselben Tagen eingesetzt, hat er einen Anspruch darauf, dass das so bleibt. Das gilt als vereinbart, auch wenn es im Vertrag nicht erwähnt wird.
4 Können Teilzeitangestellte zu Überstunden verpflichtet werden?
Ja, unter den gleichen Voraussetzungen wie Vollzeitangestellte: Die Überstunden müssen betrieblich notwendig und zumutbar sein. Zu beachten sind allfällige anderweitige Verpflichtungen – etwa bei Beschäftigungen für mehrere Arbeitgeber.
5 Wie hoch ist der Ferienanspruch in Teilzeit?
Die Mitarbeiter in Teilzeit haben denselben Ferienanspruch wie die Vollzeitangestellten. Die arbeitsfreie Zeit entspricht mindestens vier, bis zum 20. Altersjahr mindestens fünf Kalenderwochen pro Jahr. Der Lohn für die Ferien entspricht aber dem Teilzeitpensum.
6 Darf der Arbeitgeber die Ferien in Geld abgelten?
Ferien müssen grundsätzlich in freien Wochen bezogen werden und dürfen nicht mit Geld abgegolten werden. Ausnahmen sind höchstens dann zulässig, wenn die Arbeitseinsätze derart unregelmässig sind, dass es kaum möglich wäre, den Ferienanteil zu berechnen.
7 Erhält man auch als Teilzeitler bei Krankheit Lohn?
Ja, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Dann gilt dasselbe wie bei Vollzeitangestellten.
8 Muss man bei Teilzeit die Arzttermine auf die arbeitsfreien Tage legen?
Ja, sofern dies möglich ist. Wenn man aber beim Arzt nur einen Termin für einen Arbeitstag erhält, darf man für die entsprechenden Stunden frei nehmen.
9 Wie hoch ist der Lohn bei Krankheit?
Wenn jemand regelmässig an den gleichen Wochentagen arbeitet, hat er für einige Wochen oder Monate Anspruch auf Lohn, wenn seine Krankheit auf diese Arbeitstage fällt. Die Dauer der Lohnzahlungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Arbeitet jemand unregelmässig, hat er bei Krankheit Anspruch auf den durchschnittlichen Lohn.
10 Gelten bei Teilzeitarbeit dieselben Kündigungsfristen wie bei Vollzeit?
Ja. Sofern nichts anderes im Vertrag vorgesehen ist, beträgt die Kündigungsfrist nach der Probezeit im ersten Dienstjahr einen Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr zwei Monate und danach drei Monate.