1 Müssen Angestellte für die Pflege von Familienangehörigen Ferien oder unbezahlten Urlaub beziehen?

Nein. Wer für die Pflege und Betreuung ­erkrankter oder verunfallter Angehöriger die Arbeit unterbrechen muss, hat bis zu drei bezahlte ­Tage zugut. Der Anspruch ist auf zehn Tage pro Jahr beschränkt. Angehörige sind Eltern, Grosseltern, ­Kinder, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder, Geschwister, Ehegatte oder Lebenspartn...