1 Müssen Angestellte für die Pflege von Familienangehörigen Ferien oder unbezahlten Urlaub beziehen?
Nein. Wer für die Pflege und Betreuung erkrankter oder verunfallter Angehöriger die Arbeit unterbrechen muss, hat bis zu drei bezahlte Tage zugut. Der Anspruch ist auf zehn Tage pro Jahr beschränkt. Angehörige sind Eltern, Grosseltern, Kinder, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder, Geschwister, Ehegatte oder Lebenspartner, mit dem man seit mindestens fünf Jahren zusammenlebt.
2 Sind die Ansprüche höher, wenn es um pflegebedürftige Kinder geht?
Ja. Kann ein Kind nicht anderweitig betreut werden, hat man Anspruch auf drei oder mehr Wochen Lohn – je nach Dienstalter und kantonaler Gerichtspraxis. Ist ein Kind schwer erkrankt oder verunfallt, hat der betreuende Elternteil einen Urlaub von maximal 14 Wochen zugut, der innerhalb von 18 Monaten bezogen werden muss. Die Erwerbsersatzversicherung zahlt 80 Prozent des Lohns, höchstens 220 Franken pro Tag. Anspruch haben auch Selbständigerwerbende oder Arbeitslose.
3 Was müssen Arbeitgeber zusätzlich beachten?
Arbeitgeber müssen bei der Einsatzplanung möglichst Rücksicht nehmen auf Angestellte mit Pflegepflichten. Sie müssen ihnen auf Verlangen eine mindestens 90-minütige Mittagspause gewähren.
4 Kann man den Lohnausfall bei einer Versicherung geltend machen, wenn man für die Pflege von Angehörigen das Arbeitspensum reduziert?
Manche Kantone kompensieren eine Lohneinbusse von Angestellten, die Angehörige mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen pflegen. Vorausgesetzt ist eine längere und erhebliche Lohneinbusse. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen erhält man bei der kantonalen Ausgleichskasse.
5 Entschädigt die Krankenkasse die Pflege von Angehörigen?
Die Grundversicherung vergütet Pflegeleistungen von Angehörigen ohne Fachdiplom, wenn sie sich von einer zugelassenen Spitex-Organisation anstellen lassen.
6 Hat ein Angehöriger nach dem Tod der gepflegten Person von den Erben eine Entschädigung zugut?
Nur für getätigte Ausgaben – es sei denn, man wurde im Testament des Verstorbenen begünstigt, oder die Vergütung des Pflegeaufwandes wurde vertraglich geregelt. Gesetzliche Ansprüche auf Lohn haben nur Kinder und Enkel, die Eltern oder Grosseltern im gemeinsamen Haushalt pflegten.
7 Was soll ein Pflegevertrag enthalten?
Ein Betreuungs- und Pflegevertrag sollte die Aufgaben, die Höhe der Entschädigung und die Zahlungsmodalitäten regeln. Sinnvoll sind monatliche Zahlungen. Eine Vertragsvorlage und Richtwerte für die Entschädigung gibt es hier: Prosenectute.ch > Ratgeber > Angehörige betreuen.
8 Müssen auf der Entschädigung AHV-Beiträge abgerechnet werden?
Ja. Zudem ist die Versicherung bei einer Pensionskasse obligatorisch, falls die Entschädigung mehr als 22'050 Franken pro Jahr beträgt und man angestellt worden ist.
9 Wann haben Pflegebedürftige Anspruch auf Hilflosenentschädigung?
Eine Hilflosenentschädigung erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen für alltägliche Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Hilflosenentschädigungen zahlen AHV, IV, Unfall- und Militärversicherung.
10 Gibt es einen Zustupf, wenn man zur Entlastung von pflegenden Angehörigen eine Pflegehilfe anstellt?
Ja, falls man eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung bezieht und in der eigenen Wohnung lebt, gibt es einen Assistenzbeitrag für die Pflegehilfe.