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17.06.2020
1. Haben Angestellte Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung?
Ja. Sie muss nicht nur den Bruttolohn angeben, sondern auch sämtliche Zulagen, Spesen und alle Sozialabzüge. Bei Ausländern auch die Quellensteuer, falls sie geschuldet ist.
2. Wie lange sollte man die Lohnabrechnung behalten?
Die auf der Lohnabrechnung aufgeführten Abzüge für die AHV und die Pensionskasse sind später von Bedeutung. Gestützt darauf werden die Renten berechnet. Deshalb sollte man die Lohnabrechnungen so lange behalten, bis man die Überweisung kontrolliert hat.
3. Wie kann man prüfen, ob die Arbeitgeberbeiträge überwiesen wurden?
Die Pensionskassen schicken jedem Versicherten jeweils Anfang Jahr einen Ausweis, aus dem hervorgeht, wie hoch die eingezahlten Beträge des Betriebs im Vorjahr waren. Bei der AHV sollte man etwa alle fünf Jahre einen Auszug bestellen. Darauf sind der versicherte Bruttolohn und die Höhe der eingezahlten Beträge ersichtlich.
4. Müssen Trinkgelder auf der Lohnabrechnung ersichtlich sein?
Nein, sofern es sich um einen persönlichen Zustupf handelt. Ja, falls die Trinkgelder an den Arbeitgeber abgegeben werden müssen und dieser es anschliessend wieder an die Angestellten verteilt.
5. Dürfen von Spesen Sozialabzüge vorgenommen werden?
Nein. Spesen sind Auslagen, die Angestellten in Ausübung des Berufs entstanden sind. Diese Beträge müssen ihnen vom Arbeitgeber in voller Höhe ersetzt werden. Eine anderslautende Vorschrift im Vertrag ist ungültig. Sozialabzüge sind höchstens bei unechten Spesen zulässig – etwa bei monatlichen Pauschalspesen, die in Wahrheit Lohnbestandteil sind, weil die Angestellten keine entsprechenden Ausgaben haben.
6. Müssen Ferienentschädigungen auf der Lohnabrechnung aufgeführt sein?
Ja. Grundsätzlich dürfen Ferien nicht in Geld ausgezahlt werden. Sie müssen bezogen werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn jemand sehr unregelmässig arbeitet. In solchen Fällen gilt: Ist im Stundenlohn eine Ferienentschädigung enthalten, muss sie auf der Lohnabrechnung separat aufgeführt sein.
7. Bis wann muss der Lohn überwiesen werden?
Der Monatslohn muss spätestens bis zum letzten Tag des Monats auf dem Konto der Angestellten eingetroffen sein – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Was kann man tun, wenn der Lohn nicht rechtzeitig kommt?
Dann sollte man dem Arbeitgeber eingeschrieben eine Mahnung senden und eine kurze Frist zur Zahlung setzen. Angestellte können auch Sicherheiten verlangen, etwa eine Bankgarantie. Kann der Arbeitgeber keine Sicherheiten bieten, dürfen Angestellte fristlos kündigen.
9. Und wenn trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt?
Dann dürfen Angestellte nach nochmaliger Mahnung und Androhung der Arbeitsverweigerung die Arbeit niederlegen, bis der Lohn überwiesen wird. Zusätzlich kann bei der Schlichtungsbehörde eine Klage auf Bezahlung der Lohnausstände eingereicht werden.
10. Was gilt, wenn der Betrieb zahlungsunfähig wird?
Die letzten vier Monate vor dem Konkurs sind die Löhne durch die Insolvenzentschädigung der Arbeitslosenversicherung gedeckt. Der Anspruch auf diese Gelder muss jedoch innert 60 Tagen nach Eröffnung des Konkurses angemeldet werden.
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