Inhalt
1 Wer gilt rechtlich als Halter eines Tieres?
In der Regel ist das der Eigentümer. Es kann aber auch jemand sein, der ein Tier betreut. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man regelmässig ein Pferd ausreitet und mit dem Tier gut vertraut ist.
2 Müssen Tierhalter für alle Schäden aufkommen, die ihre Haustiere verursachen?
Ja. Ausser sie können beweisen, dass sie das Tier sorgfältig beaufsichtigten.
3 Haften auch Katzenhalter für Schäden, die ihr Tier angerichtet hat?
Nein. Denn Katzen sind eigenwillige Tiere und können nicht ständig beaufsichtigt werden.
4 Haften Pferdehalter, wenn ihre Tiere aus einer umzäunten Weide entweichen und einen Schaden verursachen?
Das Bundesgericht verlangt bei einer Pferdeweide einen 1,4 Meter hohen Zaun. Ist der Zaun zu tief, müssen Pferdehalter für allfällig entstehende Schäden aufkommen.
5 Haftet ein Halter für den Schaden, wenn sein Hund in ein Auto rennt?
Höchstens teilweise. Bei Unfällen zwischen Autos und Tieren muss in der Regel der Automobilist beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn den Lenker kein Verschulden trifft. Gemäss der Praxis des Bundesgerichts muss er grundsätzlich zwei Drittel und der Hundehalter einen Drittel des Schadens bezahlen. Der Anteil des Hundehalters kann höher ausfallen, wenn er den Hund ungenügend beaufsichtigt hat.
6 Gelten für Halter von Kampfhunden besondere Regeln?
Das richtet sich nach kantonalen Gesetzen. Teilweise gilt für Kampfhunde eine Maulkorbpflicht, teilweise müssen die Halter einen Hundekurs absolvieren.
7 Haften Bauern, wenn ihre Kühe Wanderer verletzen?
In der Regel nicht. Ausnahme: Ein Bauer lässt in einem Wandergebiet Kühe uneingezäunt weiden, die als aggressiv bekannt sind.
8 Haften Tierhalter auch dann, wenn sie mit Warnschildern auf ein potenziell gefährliches Tier hinweisen?
Ja. Warnschilder haben einen präventiven Nutzen. Aber sie können die Haftung des Tierhalters nicht verhindern.
9 Müssen Tierhalter eine Haftpflichtversicherung abschliessen?
In einigen Kantonen besteht eine Versicherungspflicht – zum Beispiel für Hunde. Eine landesweite generelle Versicherungspflicht gibt es in der Schweiz aber nicht. Gewisse Tiere können erhebliche Körperschäden verursachen. Deshalb ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung in solchen Fällen sinnvoll.
10 Zahlt die Haftpflichtversicherung immer, wenn ein Tier einen Schaden verursacht hat?
Nein. Wenn etwa ein aggressiver Wachhund unbeaufsichtigt bleibt oder eine Schlange aus einem Terrarium ausbricht, kann die Versicherung ihre Leistungen wegen Grobfahrlässigkeit des Tierhalters kürzen oder gar streichen.
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