1 Wer verlangt eine Erbschaftssteuer?
Mit Ausnahme von Obwalden und Schwyz erheben alle Kantone eine Erbschaftssteuer. Auf Bundesebene gibt es keine solche Steuer.
2 Wo muss eine Erbschaft besteuert werden?
Bewegliches Vermögen wie Bargeld, Schmuck oder Aktien werden am letzten Wohnsitz des Verstorbenen versteuert, Liegenschaften am Ort, an dem sich die Immobilien befinden.
3 Auf welche Vermögenswerte wird die Steuer erhoben?
Auf alle, die man erbt. Grundlage für die Bewertung ist in der Regel der Verkehrswert.
4 Wer muss keine Erbschaftssteuer zahlen?
Die Ehegatten von Verstorbenen sind in allen Kantonen von den Steuern befreit. Die direkten Nachkommen werden nur noch in Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und in der Waadt besteuert. Dagegen müssen Eltern und Konkubinatspartner der Verstorbenen fast überall Erbschaftssteuern zahlen. Davon befreit sind Eltern etwa in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Wallis. Das gilt auch für hinterbliebene Konkubinatspartner, etwa in Nidwalden, Uri und Zug.
5 Gibt es steuerfreie Beträge?
Ja, in fast allen Kantonen. Im Kanton Zürich etwa beträgt der Steuerfreibetrag für Stiefkinder 15 000 Franken, im Kanton Basel-Landschaft liegt er bei 100'000 Franken. Erben müssen nur die diese Beträge übersteigenden Summen versteuern.
6 Was ist eine Steuerfreigrenze?
Eine Besteuerung entfällt bis zum Betrag der Freigrenze. Falls der Betrag höher ist, muss das ganze geerbte Vermögen versteuert werden. Steuerfreigrenzen gibt es zum Beispiel in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Wallis.
7 Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Das ist von Kanton zu Kanton verschieden. Die Berechnung richtet sich in der Regel nach der Höhe des geerbten Vermögens und nach dem Verwandtschaftsgrad. Mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Internet lässt sich die Höhe der Erbschaftssteuer für alle Kantone berechnen.
8 Wer haftet für die Erbschaftssteuer?
In vielen Kantonen haftet jeder Erbe für die gesamten Erbschaftssteuern, also auch für diejenigen der Miterben.
9 Wann muss man als Erbe die Erbschaftssteuer bezahlen?
Die Steuer wird in den meisten Kantonen 30 Tage nach dem Zustellen der Veranlagungsverfügung fällig.
10 Wann verjährt die Erbschaftssteuer?
In den meisten Kantonen zehn Jahre nach dem Tod des Erblassers.