1 Wo müssen die Preise angeschrieben werden?
Grundsätzlich an den Waren selbst oder unmittelbar daneben am Regal.
2 Ist die Mehrwertsteuer immer im angeschriebenen Preis inbegriffen?
Ja, sofern die Waren nicht für Unternehmen bestimmt sind. In Läden, an Marktständen oder im Internet müssen die Händler also ihre Waren mit dem Endpreis in Franken anschreiben – inklusive Mehrwertsteuer. Versandkosten können separat angegeben werden.
3 Wie müssen offen verkaufte Produkte angeschrieben werden?
Werden Waren nicht zu einem Stückpreis verkauft, ist der Grundpreis anzugeben – also der Preis pro Kilo, Liter, Meter etc. Ist das Gewicht massgebend, dürfen bei Früchten und Gemüse, die von den Kunden selbst abgewogen werden, maximal zwei Gramm Verpackungsmaterial mitgewogen werden.
4 Welches Gewicht muss auf der Verpackung stehen?
Das Gewicht des Inhalts ohne Verpackung. Bei in Flüssigkeiten eingelegten Lebensmitteln wie etwa Essiggurken muss der Verkäufer aber zusätzlich das Abtropfgewicht angeben – also das Gewicht ohne Flüssigkeit. Das tatsächliche Gewicht darf geringfügig vom angegebenen abweichen.
5 Was muss auf jeder Verpackung stehen?
Zwingend nötig ist die Bezeichnung der Ware sowie Angaben zum Hersteller oder Importeur. Die Angaben müssen gut sichtbar auf der Verpackung angebracht sein.
6 In welchen Fällen ist eine Herkunftsangabe zwingend?
Bei Lebensmitteln muss der Händler das Land angeben, in dem das Produkt hergestellt oder verarbeitet wurde – zuzüglich der Herkunftsangabe für wichtige Zutaten, die aus einem anderen Land als dem Produktionsland stammen. Auch bei Holz und Holzprodukten muss der Händler das Herkunftsland deklarieren.
7 Bei welchen Produkten müssen Zutaten und Inhaltsstoffe angegeben werden?
Bei Lebensmitteln und Kosmetikprodukten. Davon ausgenommen sind Esswaren, die im Wesentlichen aus einer Zutat bestehen, frisches und unbearbeitetes Obst oder Gemüse sowie alkoholische Getränke. Bei sämtlichen Lebensmitteln vorgeschrieben ist zudem ein deutlicher Hinweis auf bestimmte Zutaten, die Allergien auslösen können.
8 Welche zusätzlichen Angaben müssen verpackte Lebensmittel enthalten?
Vorgeschrieben ist die Deklaration des Nährwerts. Ebenfalls Pflicht ist die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Auch wenn Lebensmittel eine bestimmte Aufbewahrung oder Verwendung erfordern, muss dies angegeben werden. Bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, ist die Angabe des Alkoholgehalts erforderlich.
9 Muss das Mindesthaltbarkeitsdatum in jedem Fall angegeben werden?
Nein. Ausnahmen gelten für Lebensmittel, die nur kurze Zeit haltbar sind – zum Beispiel für frisches Obst, Gemüse oder Brot. Auch sehr lang haltbare Lebensmittel wie Wein, Spirituosen, Essig, Salz oder Zucker benötigen kein Mindesthaltbarkeitsdatum.
10 Müssen vegetarische Lebensmittel als solche gekennzeichnet werden?
Nein, diese Angabe ist freiwillig. Produkte, die als vegetarisch oder glutenfrei angepriesen werden, müssen aber die entsprechenden Anforderungen erfüllen.