1 Welche Versicherungen sind für Autos obligatorisch?
Nur die Autohaftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Halter oder Lenker mit dem versicherten Fahrzeug Leute verletzt oder Sachschaden anrichtet.
2 Worin unterscheiden sich Teil- und Vollkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung deckt die nicht selbst verschuldeten Schäden am eigenen Auto – etwa Feuer, Diebstahl, Elementarschäden, Glasschäden, Kollisionen mit Tieren, Marderschäden sowie Vandalenakte. Der Deckungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Auto. Sie ist vor allem bei neueren Autos sinnvoll, da der Totalverlust ein grosses finanzielles Risiko darstellt.
3 Dürfen Versicherungsgesellschaften Antragsteller ablehnen?
Ja. Autoversicherungen können frei entscheiden, wen sie versichern wollen – und zu welchem Preis. Das gilt auch für die obligatorische Haftpflichtversicherung.
4 Welche Folgen drohen bei falschen Angaben im Versicherungsantrag?
Wer unwahre Angaben macht oder einen Fahrausweisentzug oder eine Kündigung durch einen früheren Versicherer verschweigt, riskiert, dass die Versicherung den Vertrag per sofort kündigt und das Geld zurückverlangt, das sie allenfalls für frühere Schadenfälle bezahlte.
5 Darf eine Versicherungsgesellschaft die Prämie einseitig erhöhen?
Ja. Die Gesellschaften behalten sich in ihren Versicherungsbedingungen Prämienerhöhungen vor – meist auf den Beginn eines neuen Versicherungsjahrs. Solche Änderungen geben dem Versicherungsnehmer aber ein Recht auf Kündigung des Vertrags.
6 Sind langjährige Versicherungsverträge rechtsgültig?
Ja. Laut Gesetz darf man aber Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren auf jeden Fall mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des dritten und jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen.
7 Kann ein Autofahrer, der unschuldig in einen Unfall mit einem Velo verwickelt wurde, auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben?
Ja. Der Grund dafür ist die von Autos ausgehende Betriebsgefahr. Bei Zusammenstössen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern bleibt daher in den meisten Fällen ein Teil des Schadens am Autofahrer respektive an dessen Versicherung hängen.
8 Wie vergütet die Autohaftpflicht Schäden an fremden Autos?
Liegen die Reparaturkosten unter dem Zeitwert des Autos, hat der Geschädigte Anspruch auf kostenlose Wiederherstellung und allenfalls auf eine Minderwertentschädigung. Er kann aber auch auf die Reparatur verzichten und sich die Reparaturkosten und die Minderwertentschädigung bar auszahlen lassen.
9 Darf die Versicherung bei Grobfahrlässigkeit ihre Zahlungen kürzen?
Gegenüber dem Geschädigten nicht. Die Versicherung kann aber vom Unfallverursacher einen Teil des dem Geschädigten ausbezahlten Geldes eintreiben. Kaskoversicherungen können die Leistungen wegen Grobfahrlässigkeit kürzen. Dagegen kann man sich gegen einen Zuschlag zur Grundprämie schützen.
10 Darf man beim Kauf eines neuen Autos vorzeitig aus dem bisherigen Vertrag aussteigen?
Ja. Die bisherige Gesellschaft muss den nicht verbrauchten Teil der vorausbezahlten Prämie zurückerstatten. Die Versicherung muss die Restprämie auch dann auszahlen, wenn man auswandert oder das Auto verkauft und sich kein neues anschafft.