1 Viele Behörden und Unternehmen speichern Daten von Bürgern und Kunden. Können diese Einsicht in die gespeicherten Daten verlangen?
Ja. Jede Person hat jederzeit das Recht auf Einsicht in die über sie gespeicherten Daten. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Personendaten, die der Geheimdienst gesammelt hat.
2 Wie verlangt man eine Auskunft?
Das geht mit einem schriftlichen Auskunftsgesuch bei der jeweiligen Behörde oder dem Unternehmen. Die Auskunft muss innerhalb von 30 Tagen erteilt werden. Sanktionen bei Versäumnis gibt es allerdings nicht.
3 Muss man begründen, warum man eine Auskunft will?
Nein. Jedermann kann jederzeit und ohne Begründung Auskunft zu den über ihn gespeicherten Daten verlangen.
4 Welche Informationen muss die Auskunft mindestens enthalten?
Behörden und Unternehmen müssen die gespeicherten Personendaten, den Grund für die Bearbeitung, die Aufbewahrungsdauer, die Herkunft und Weitergabe der Daten bekannt geben.
5 Darf man verlangen, dass man die Daten elektronisch erhält?
Ja. Der Anspruch besteht auch auf Datenherausgabe in einem gängigen elektronischen Format, zum Beispiel als Tabelle.
6 Wie viel kostet eine Auskunft über gespeicherte Personendaten?
Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Vom Gesuchsteller dürfen nur dann ausnahmsweise bis zu 300 Franken verlangt werden, wenn die Auskunft mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist. Der Gesuchsteller muss vorgängig über die Höhe der Kosten informiert werden.
7 Was kann man tun, wenn jemand die Auskunft verweigert?
Verweigert ein Bundesorgan die Auskunft, kann man gegen die Verfügung innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen. Gegen eine Firma kann man beim Zivilgericht eine Klage auf Auskunfterteilung einreichen.
8 Kann man eine Korrektur verlangen, wenn gespeicherte Daten falsch sind?
Ja. Betroffene haben Anspruch auf Berichtigung von unrichtigen Daten. Nicht nur falsche Daten gelten als unrichtig, sondern auch solche, die veraltet sind. Ein Anspruch auf Berichtigung entfällt, wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder die Daten nur zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse gespeichert sind.
9 Kann man die Löschung der gespeicherten Daten verlangen?
Ja. In gewissen Fällen können Behörden oder Unternehmen jedoch aufgrund einer Aufbewahrungspflicht oder überwiegender privater oder öffentlicher Interessen die Löschung der Daten verweigern. Sie müssen in dem Fall aber genau erklären, aus welchen Gründen sie das tun.
10 Wie muss man vorgehen, um eine Löschung durchzusetzen?
Eine Behörde muss dem Betroffenen in einem Entscheid mitteilen, dass sie die Löschung der Daten verweigert. Dagegen ist eine Beschwerde möglich. Gegen ein Unternehmen kann man beim Zivilgericht eine Klage um Datenlöschung einreichen.