1 Darf man in Flüssen und Seen überall schwimmen?
Nein. Im Umkreis von 100 Metern von Anlegestellen für Kursschiffe und von Hafeneinfahrten ist das Schwimmen verboten. Zudem muss man genug Abstand zu Booten und Schiffen einhalten. In Seen ist das Baden mit Hilfsmitteln wie Schwimmringen nur bis zu 150 Meter vom Ufer erlaubt.
2 Welche besonderen Vorschriften gelten für Gummiboote?
Das Boot muss mit Namen und Adresse des Besitzers angeschrieben sein. Auf Flüssen müssen alle Passagiere eine Rettungsweste mitführen, auf Seen darf man sich mit einem Gummiboot nicht mehr als 150 Meter vom Ufer entfernen. Kurs- und Segelschiffe haben Vortritt.
3 Darf man sich mit Luftmatratzen, aufblasbaren Flamingos und dergleichen auf Flüsse und Seen begeben?
Ja. Es gelten dieselben Vorschriften wie für Boote. Gegenüber Schilf- und Wasserpflanzen gilt ein Mindestabstand von 25 Metern. Diesen müssen auch Boote einhalten.
4 Welche Regeln gelten für Stand-up-Paddleboards?
Mit Paddelbrettern darf man überall fahren. Eine Schwimmweste braucht man auf Flüssen und wenn man sich auf Seen mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt. Die Paddleboards müssen mit Namen und Adresse des Besitzers beschriftet sein.
5 Gilt für Motorboote eine Höchstgeschwindigkeit?
Ja, aber nur bis 300 Meter vom Ufer entfernt. Innerhalb dieser Uferzone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
6 Wo darf man mit Motorbooten nicht fahren?
Auf Seen dürfen Motorboote bis zu einem Abstand von 150 Metern nicht parallel zum Ufer fahren. Dieser Bereich muss auf direktem Weg passiert werden.
7 Für welche Boote braucht man einen Führerausweis?
Einen Fahrausweis benötigt, wer Motorboote mit einer Leistung von mehr als 6 Kilowatt oder Segelschiffe mit mehr als 15 Quadratmeter Segelfläche steuern will.
8 Kann der Schiffsführerausweis entzogen werden?
Ja. Verkehrsregelverletzungen oder eine fehlende Fahreignung können zum Ausweisentzug führen. Auf den Autoführerschein hat dies aber keine Auswirkungen.
9 Welche Boote brauchen ein Nummernschild?
Alle Boote ab einer Länge von 2,50 Metern. Ausnahmen gelten für Paddelboote wie zum Beispiel Kanus und Kajaks, Rennruderboote und Schlauchboote für den Freizeitgebrauch.
10 Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben für alle Motorboote und Segelschiffe mit einer Segelfläche von über 15 Quadratmetern. Kitesurfer müssen ebenfalls eine Haftpflichtversicherung abschliessen.