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18.11.2020
1 Welche Aufgaben hat ein Hauswart?
Ein Hauswart ist für den Unterhalt der Liegenschaft verantwortlich. Er führt Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie kleinere Reparaturen durch. Die Aufgaben sind im Vertrag mit dem Hauseigentümer geregelt.
2 Können Mieter verlangen, dass der Vermieter einen Hauswart beschäftigt?
Nein. Vermieter müssen aber dafür sorgen, dass das Haus und die Umgebung in Ordnung gehalten und allfällige Mängel behoben werden.
3 Dürfen Vermieter von Einfamilienhäusern verlangen, dass die Mieter den Rasen selber mähen?
Ja, wenn das im Mietvertrag so abgemacht wurde. Das gilt auch etwa für die Beseitigung von Unkraut oder das Schneiden von kleineren Büschen und Hecken oder die Reinigung des Treppenhauses. Das Schneiden von Bäumen ist aber Sache der Vermieter.
4 Müssen Hausbesitzer auf dem Lohn des Hauswarts Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?
Ja. Hausbesitzer sind in diesem Fall Arbeitgeber des Hauswarts. Also fallen auch die Sozialversicherungsbeiträge an. Ausnahme: Beträgt der Lohn weniger als 2300 Franken pro Jahr, werden die AHV-Beiträge nur auf Verlangen des Hauswarts erhoben. Als Angestellte sind Hauswarte aber immer obligatorisch gegen Arbeitsunfälle versichert und ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche auch gegen Freizeitunfälle.
5 Welche Hauswartkosten dürfen Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden?
Die gesamten Aufwendungen des Hausbesitzers für Lohn inklusive Sozialabgaben. Das gilt, sofern die Hauswartung im Mietvertrag unter Nebenkosten aufgeführt ist.
6 Dürfen Mieter die Nebenkosten reduzieren, wenn ein Hauswart seine Arbeit nicht richtig macht?
Nein. Sie müssen in solchen Fällen zuerst beim Vermieter reklamieren. Sie haben erst dann einen Anspruch auf Reduktion des Mietzinses, wenn gemeinsame Räume wie etwa die Waschküche nicht mehr bestimmungsgemäss benutzbar sind.
7 Müssen Hauswarte bei Krankheit oder während der Ferien einen Stellvertreter organisieren?
Nein. Das ist Aufgabe des Hauseigentümers.
8 Haben erkrankte Hauswarte Anspruch auf Lohn?
Ja, sofern sie angestellt sind und das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate dauerte oder auf mehr als drei Monate befristet ist. Abhängig vom Dienstalter und der jeweiligen kantonalen Gerichtspraxis muss der Lohn während drei und mehr Wochen weitergezahlt werden.
9 Haften Hauswarte für Schäden, die von ihnen verursacht werden?
Ja, in der Regel aber nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
10 Welche Fristen müssen Hauseigentümer einhalten, wenn sie ihrem Hauswart kündigen?
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist im ersten Jahr einen Monat, ab dem zweiten zwei Monate und ab dem zehnten Jahr drei Monate. Die Kündigungsfristen können per Vertrag geändert werden.
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Eine geldgierige, fromme, liebende sogenannte "Mutter"
Eben habe ich festgestellt, dass ich monatlich 190.-Fr. Hauswartskosten bezahle, seit 22 Jahren! Für was diese Kosten verrechnet werden ist mir unklar, da ich vom Heckenschneiden (2 Ausnahmen wo ein Garten Unternehmen die Hecken geschnitten hat) bis zum Schneeschaufeln alles selber mache! Die einzigen Kosten die die gierige Vermieterin hatte war ein Kammerjäger, da es extrem viele Mäuse im Haus hat. Dieses Abo (1131.-Fr. pro Jahr)wurde jetzt aus mir nicht erklärbaren Gründen auf Ende April 2023 gekündigt! Auch der Hypotheken Zins für ihre Eigentumswohnung 630.-Fr + den Hypo Zins für das alte Haus 258.-Fr (wo seit 8 Jahren die Heizung im Schlafzimmer nicht funktioniert + ich mit Strom Heizen muss), ebenso wie der nach ca. 70 Jahren ausgetauschte Boiler, die Gebäudeversicherung + auch die Spesen vom Bankkonto 2.-Fr. ???? werden mir vorgehalten + angehängt! Dieses Haus gehört mir nicht, obwohl vor über 20 Jahren versprochen, wie gewohnt: "Leere Worte", also investiert sie in ihren Besitz! Ich bezahle monatlich 1230.-Fr. Miete, seit 22 Jahren, ohne eine Mahnung, der Bankauftrag wird immer am 7. des Monats ausgeführt + es gab viele Monate, wo ich kaum Geld für's Essen hatte; doch nun kann sie sagen, dass sie das Haus auch leer stehen lassen kann + nicht auf das Geld angewiesen ist! Ja, so sind sie, die liebenden Mütter von Heute; ich würde mich schämen, doch auch dass ist ein Fremdwort Heute!