1 Müssen Ärzte Einsicht in die eigenen Krankenakten gewähren?
Ja. Patienten können jederzeit Auskunft über die Aufzeichnungen verlangen, die ein Arzt über sie erstellt und gesammelt hat. Ärzte müssen auf Gesuch hin alles ausser ihre persönlichen Notizen herausgeben.
2 Haben Patienten Anspruch auf das Original der Krankengeschichte?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Und zwischen Ärzten und Spitälern. Kopien der Krankengeschichte kann man immer verlangen.
3 Dürfen Ärzte über externe Inkassofirmen Rechnung stellen?
Ja. Aber diese dürfen keine Patientendaten erhalten. Sonst müssen Ärzte vorher die Einwilligung ihrer Patienten einholen.
4 Müssen Arbeitgeber Bewerbungsunterlagen retournieren?
Ja. Schriftlich eingereichte Unterlagen gehören dem Bewerber. Sie dürfen nur mit seiner Einwilligung behalten oder vernichtet werden. Elektronische Bewerbungen sind vom Arbeitgeber zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Es sei denn, der Bewerber sei mit einer Speicherung einverstanden.
5 Dürfen Betriebe die Arbeitsplätze mit einer Videokamera überwachen?
Nein, das ist verboten. Eine Videoüberwachung ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zur Steuerung der Produktion erforderlich ist. Angestellte sollen dabei so wenig wie möglich gefilmt werden.
6 Was gilt für Pausenräume?
In Pausenräumen dürfen Angestellte nicht überwacht werden. Dafür gibt es keinen Rechtfertigungsgrund.
7 Dürfen die Arbeitgeber E-Mail-Korrespondenz von Mitarbeitern anschauen?
Ja, sofern die E-Mails geschäftlicher Natur sind. E-Mails, die ausdrücklich als «privat» gekennzeichnet sind, dürfen Arbeitgeber aber nicht lesen.
8 Ist eine Türklingel mit Videofunktion erlaubt?
Ja. Der Eingangsbereich eines Hauses darf überwacht werden. Der Aufnahmebereich von solchen Überwachungskameras darf aber weder das Nachbargrundstück noch den öffentlichen Raum miterfassen.
9 Müssen Firmen Auskunft darüber geben, woher sie die von ihnen verwendeten E-Mail-Adressen und Telefonnummern haben?
Ja. Auf Verlangen der betroffenen Personen müssen Firmen über die Herkunft der Daten informieren.
10 Dürfen Wettkampfveranstalter die Rangliste der teilnehmenden Sportler im Internet veröffentlichen?
Nur wenn die Teilnehmer ausdrücklich zustimmen. Ohne einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung muss man nicht mit einer Publikation der Rangliste im Internet rechnen.