1 Ab wann darf man das angesparte Kapital aus der Pensionskasse beziehen?

Laut Gesetz ist der Bezug ab 63 Jahren möglich. Die meisten Pensionskassen erlauben aber eine flexible Pensionierung und lassen einen Vorbezug bereits ab 58 Jahren zu.

2 Wie lange kann man den Bezug des Alterskapitals aufschieben?

Ein Aufschub ist bis 70 möglich – vorausgesetzt, man arbeitet nach dem gesetzlichen Pensionsalter weiter.

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