1 Ab wann darf man das angesparte Kapital aus der Pensionskasse beziehen?
Laut Gesetz ist der Bezug ab 63 Jahren möglich. Die meisten Pensionskassen erlauben aber eine flexible Pensionierung und lassen einen Vorbezug bereits ab 58 Jahren zu.
2 Wie lange kann man den Bezug des Alterskapitals aufschieben?
Ein Aufschub ist bis 70 möglich – vorausgesetzt, man arbeitet nach dem gesetzlichen Pensionsalter weiter.
3 Wie lange im Voraus muss man der Pensionskasse mitteilen, dass man das Kapital beziehen will?
Das bestimmt jede Pensionskasse selbst, es steht im Reglement. Einige Kassen verlangen, dass man den Entscheid spätestens drei Jahre vor der Pensionierung mitteilt.
4 Kann man seinen Entscheid, das Kapital zu beziehen, später rückgängig machen und doch noch eine Rente beziehen?
In der Regel akzeptieren die Pensionskassen ein nachträgliches Umdenken bis zum Bezug. Sobald das Kapital aber ausbezahlt wurde, ist ein Bezug als Rente nicht mehr möglich. Das gilt auch im umgekehrten Fall: Sobald die erste Rente ausbezahlt wurde, ist ein Wechsel von der Rente zum Kapitalbezug nicht mehr möglich.
5 Was gilt für Verheiratete?
Ein Bezug des Kapitals ist nur möglich, wenn der andere Ehepartner zustimmt und das Auszahlungsgesuch mitunterschreibt.
6 Darf man das gesamte Vorsorgekapital beziehen?
Die Pensionskassen sind nur verpflichtet, ihren Versicherten mindestens einen Viertel des angesparten Kapitals auszuzahlen. Die meisten Kassen erlauben aber den Bezug des gesamten Vorsorgekapitals.
7 Wie wird das bezogene Kapital besteuert?
Bund und Kantone besteuern die Kapitalauszahlung getrennt vom übrigen Einkommen, und zwar zu einem reduzierten Satz. Die Unterschiede unter den Kantonen sind gross. So zahlt etwa ein verheirateter 65jähriger Mann, der kinder und konfessionslos ist, bei einem Bezug von einer halben Million Franken in Chur 23'939 Franken Steuern. In St. Gallen sind es 34'514 und in Basel sogar 46 964 Franken.
Die Höhe der Steuer lässt sich mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnen.
8 Welcher Zeitpunkt ist für die Besteuerung massgeblich?
Die Kapitalsteuer wird in dem Jahr fällig, in dem das Kapital ausbezahlt wird. Zuständig ist die Steuerbehörde des Kantons, in dem man bei der Auszahlung wohnt.
9 Was gilt, wenn man neben dem Alterskapital das Kapital der Säule 3a im gleichen Jahr bezieht?
Die Steuerbehörden zählen die Kapitalleistungen zusammen, die im gleichen Jahr ausbezahlt werden. Das führt in den meisten Kantonen zu einer höheren Progression und damit zu höheren Steuern.
10 Was gilt, wenn man sich in die Pensionskasse einkauft und das Alterskapital innerhalb der folgenden drei Jahre bezieht?
Nach dem Einkauf in die Pensionskasse gilt eine dreijährige Sperrfrist. Das heisst: Das Steueramt streicht nachträglich den Steuerabzug und besteuert die Einkaufssumme als Einkommen.