1 Kann man sich die AHV-Rente auf ein Bankkonto im Ausland auszahlen lassen?
Ja. Die AHV-Rente kann man sich an eine beliebige Bank überweisen lassen. In der Regel erfolgt die Auszahlung in der Währung des Wohnsitzstaats. Auslandschweizer können sich die Rente aber auch auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz auszahlen lassen.
2 Kann man sich die Pensionskassenrente ins Ausland überweisen lassen?
Das hängt vom Reglement der Pensionskasse ab. Im Gegensatz zur AHV verlangen die meisten Kassen für die Überweisung ein Schweizer Konto. Den Geldtransfer ins Ausland muss man selbständig organisieren, etwa mit einem Dauerauftrag bei der Bank.
3 Gibt es nach einem Wegzug aus der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV, wenn die Finanzen knapp sind?
Nein. Ergänzungsleistungen werden nur ausgerichtet, wenn man in der Schweiz wohnt.
4 Darf man als Schweizer eine Immobilie in der EU erwerben?
Die meisten EU-Länder kennen praktisch keine Beschränkungen für Schweizer, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten.
5 Wie verhält es sich mit den Steuern, wenn man ins Ausland umzieht?
Wer auswandert, untersteht dem Steuerrecht des neuen Wohnsitzlands. Besitzt man aber Immobilien in der Schweiz, werden diese auch in der Schweiz besteuert.
6 In welchen Fällen wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben?
Wer auswandert und sein Pensionskassenkapital erst dann bezieht, muss in der Schweiz eine Quellensteuer bezahlen. Diese richtet sich nach dem Steuerrecht am Sitz der Pensionskasse oder der Freizügigkeitseinrichtung. Auch Rentenzahlungen der Pensionskasse ins Ausland sind quellensteuerpflichtig, falls kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Auswanderungsland besteht.
7 Kann man die Krankenversicherung behalten, wenn man auswandert?
Schweizer Rentner in der EU oder einem Efta-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen), die aus der Schweiz eine AHV-, IV-, Pensionskassen- oder Unfallversicherungsrente beziehen, bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig. In Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien haben Bezüger einer Schweizer Rente und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen die Wahl zwischen einem Versicherer im Wohnsitzstaat und einer Schweizer Krankenkasse.
Beim Wegzug aus der Schweiz in Staaten ausserhalb der EU und der Efta gibt es keine Schweizer Krankenkassenpflicht mehr.
8 Ist die Krankenkasse für Schweizer im Ausland, die weiterhin in der Schweiz krankenversichert sein müssen, gleich teuer?
Ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung ändert sich die Prämie. Die Höhe hängt dann vom neuen Wohnsitzland in der EU oder der Efta ab. Die Schweizer Kassen berechnen separat für jeden Staat eine Prämie, die auf den lokalen Kosten basiert.
9 Kann man Prämienverbilligung beantragen, wenn man nach dem Wegzug weiterhin der Krankenkassenpflicht in der Schweiz untersteht?
Wer in knappen finanziellen Verhältnissen lebt, hat auch nach einem Wegzug in ein EU- oder Efta-Land Anspruch auf eine Prämienverbilligung durch den Bund.
10 Gilt nach der Auswanderung weiterhin das Schweizer Erbrecht?
Jeder Staat bestimmt selbst, welches Erbrecht bei ausländischen Staatsbürgern gilt. Je nachdem kann es sein, dass das Erbrecht des Wohnsitzstaats anwendbar ist. Unter Umständen kann man aber mit einem Testament bestimmen, dass im Todesfall das Heimatrecht gelten soll. Man muss aber im neuen Wohnsitzstaat abklären, ob diese Möglichkeit besteht.