1 Können Angestelle jederzeit eine Änderung des Arbeitspensums beantragen?
Ja. Eine Erhöhung oder Reduktion des Pensums ist aber nichts anderes als eine Vertragsänderung. Vertragsänderungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Sind sich beide Seiten einig, kann das Arbeitspensum von heute auf morgen geändert werden.
2 Muss eine Änderung des Arbeitspensums schriftlich vereinbart werden?
Arbeitsverträge lassen sich auch mündlich abändern, sofern nichts anderes abgemacht oder im Gesamtarbeitsvertrag festgelegt ist. Wechselt das Pensum, muss der Arbeitgeber dies jedoch den Angestellten spätestens innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Änderung schriftlich bestätigen.
3 Darf der Betrieb kündigen, wenn Angestellte mit einer Änderung des Arbeitspensums nicht einverstanden sind?
Ja. Der Betrieb kann bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrag kündigen, wenn Angestellte die Zustimmung zu einer für sie nachteiligen Vertragsänderung verweigern. Doch die gesetzlichen oder die vertraglichen Kündigungsfristen sind einzuhalten.
4 Was ist eine sogenannte Änderungskündigung?
Mit einer Änderungskündigung kündigt der Betrieb den Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist und bietet zugleich einen neuen Vertrag an – etwa mit einem anderen Pensum. Lehnen Angestellte den neuen Vertrag ab, wird die Kündigung wirksam.
5 Ist eine Änderungskündigung zulässig, wenn Angestellte krank sind?
Nein. Die Kündigungssperrfristen bei Krankheit, Unfall, Militär oder Schwangerschaft gelten auch für Änderungskündigungen. Eine Änderungskündigung während einer solchen Sperrfrist ist ungültig.
6 Welche Möglichkeiten hat eine werdende Mutter, wenn der Betrieb eine Pensumsreduktion verweigert?
Angestellte haben keinen Anspruch auf eine Pensumsänderung. Deshalb bleibt in einem solchen Fall der Mutter nur die Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen per Ende des Mutterschaftsurlaubs.
7 Wirken sich Änderungen des Pensums auf den Kündigungsschutz bei Krankheit und Unfall aus?
Nein. Die Kündigungssperrfristen während Krankheit und Unfall richten sich nach der Anzahl Dienstjahre. Die Zählung der Dienstjahre beginnt nicht von vorne.
8 Darf die Arbeitslosenversicherung ihre Leistungen kürzen, wenn an einer Reduktion des Arbeitspensums nicht zustimmt und deshalb die Stelle verliert?
Ja. Sieht eine Änderungskündigung eine zum Beschäftigungsgrad proportionale Lohnkürzung vor, muss man mit Einstelltagen rechnen.
9 Was ist in Bezug auf die Sozialversicherungen zu beachten?
Bei einer Pensumsänderung werden die Sozialversicherungsbeiträge angepasst. Das wirkt sich auf die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität aus. Dem Pensionskassenobligatorium etwa untersteht nur, wer mehr als 22'050 Franken pro Jahr verdient.
10 Welche Auswirkungen hat ein neues Pensum auf den Lohn und auf die Ferien?
Ohne andere Vereinbarung wird der Lohn bei einer Pensumsänderung im Verhältnis zur Erhöhung oder Reduktion des Pensums erhöht oder herabgesetzt. Der Ferienanspruch bleibt – in Wochen gerechnet – derselbe.