Inhalt
1 Wer kann Verträge abschliessen?
Zum Abschluss von Verträgen ist die Handlungsfähigkeit erforderlich. Handlungsfähig ist, wer volljährig und urteilsfähig ist. Letzteres gilt, wenn man geistig in der Lage ist, eine Situation zu verstehen und vernünftig zu handeln.
2 Können auch Minderjährige gültige Verträge abschliessen?
Ja. Minderjährige benötigen aber die Zustimmung der Eltern, damit ein Vertrag gültig ist. Diese können einen Vertragsabschluss auch nachträglich genehmigen. Und: Über ihr Taschengeld dürfen Kinder allein verfügen. Die mit Taschengeld bezahlten Käufe sind rechtsgültig.
3 Sind Verträge nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen werden?
Nein. Viele Verträge sind auch mündlich gültig – etwa die meisten Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge. Bei wichtigen Verträgen empfiehlt sich aus Beweisgründen trotzdem die Schriftlichkeit.
4 Was braucht es, damit Verträge als schriftlich abgeschlossen gelten?
Sie müssen von den Parteien von Hand unterschrieben oder mit einer gesetzlich anerkannten elektronischen Signatur unterzeichnet sein.
5 Gibt es weitere Voraussetzungen für die Gültigkeit?
Ja. In Partnervermittlungs- oder Konsumkreditverträgen darf zum Beispiel der Hinweis auf das Widerrufsrecht nicht fehlen. Ehe-, Erb- und Grundstücksverträge müssen notariell beurkundet werden.
6 Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig?
Grundsätzlich nur dann, wenn man die AGB vor dem Vertragsabschluss lesen konnte und sie anschliessend akzeptiert hat. Sie sind nur rechtsgültig, wenn sie nicht unlauter, unklar oder ungewöhnlich sind.
7 Kann man für Dritte gültige Verträge abschliessen?
Ja, allerdings nur mit einer entsprechenden Vollmacht. Andernfalls kommt nur dann ein gültiger Vertrag zustande, wenn der Vertretene diesen nachträglich genehmigt.
8 Kann ein Beistand für eine verbeiständete Person gültige Verträge eingehen?
Ja. Allerdings nur, wenn er von der Erwachsenenschutzbehörde dafür ermächtigt wurde.
9 Darf man nach der Unterzeichnung noch von einem Vertrag zurücktreten?
Nur wenn der Vertrag ein Widerrufsrecht vorsieht oder wenn man ihn von Gesetzes wegen widerrufen kann. Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht hat man bei Partnervermittlungs- oder Konsumkreditverträgen sowie bei Haustürgeschäften.
10 Gibt es weitere Fälle, in denen Verträge einseitig rückgängig gemacht werden können?
Verträge können aus bestimmten Gründen im Nachhinein angefochten werden. Zum Beispiel bei einer Übervorteilung: Diese liegt dann vor, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und die Unerfahrenheit, eine Notlage oder der Leichtsinn der übervorteilten Person ausgenutzt wurde. Oder wenn man einem wesentlichen Irrtum unterlag, getäuscht oder unter Drohung zum Vertragsabschluss bewegt wurde.
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