1 Was muss man nach einem Verkehrsunfall als Erstes tun?
Alle Beteiligten müssen am Unfallort bleiben und – falls möglich – für die Sicherung der Unfallstelle sorgen. Wurde jemand verletzt, muss man die Polizei rufen.
2 Welche Informationen müssen die Beteiligten nach einem Verkehrsunfall austauschen?
Die beteiligten Lenker sollten das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen oder selbst ein Protokoll inklusive Skizze aufsetzen und unterschreiben. Das Europäische Unfallprotokoll ist ein standardisiertes Formular, das man zum Beispiel bei seiner Versicherung erhält. Mündliche Abmachungen sind wertlos. Wenn ein Unfallbeteiligter nicht unterschreiben möchte, ist es besser, die Polizei zu benachrichtigen sowie die Namen und Adressen möglicher Zeugen zu notieren.
3 Welches sind die Folgen von Fahrerflucht?
Ergreift ein Unfallbeteiligter die Flucht, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
4 Reduziert ein Mitverschulden des Geschädigten die Haftung?
Ja. Der Geschädigte muss für einen Teil seines Unfallschadens selbst aufkommen, wenn er für den Unfall mitverantwortlich ist.
5 Was passiert, wenn der Unfallverursacher keine Versicherung hat?
In einem solchen Fall kommt der Nationale Garantiefonds für den Schaden auf. Er deckt die Haftung bei Verkehrsunfällen, wenn ein Autofahrer, ein Besitzer eines Anhängers oder ein Velofahrer nicht ermittelt werden können oder wenn ein Fahrer keine Versicherung hat.
6 Was gilt bei Verkehrsunfällen auf dem Arbeitsweg?
Bei Unfällen auf dem Arbeitsweg kommt die Unfallversicherung des Arbeitgebers für die Heilungskosten und allfällige Lohnausfälle auf. Das Unfalltaggeld beträgt 80 Prozent des Lohns.
7 Darf die Autoversicherung nach einem Unfall die Prämie erhöhen?
Ja. Je nach Versicherungsbedingungen muss man nach einem Verkehrsunfall mit einer Prämienerhöhung rechnen. Das ist aber nur dann zulässig, wenn der Unfall vom Versicherungsnehmer verschuldet wurde.
8 Wie muss man sich nach einem Verkehrsunfall mit Wildtieren verhalten?
Der Unfallverursacher muss sofort den kantonalen Wildhüter kontaktieren. Ist das nicht möglich, muss er die Polizei informieren. Bei einer Missachtung der Meldepflicht droht eine Busse.
9 Wann darf die Autoversicherung ihre Leistungen nach einem Unfall kürzen?
Wenn der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder grobfahrlässig verursacht wurde. Grobfahrlässigkeit ist etwa gegeben, wenn man während der Fahrt telefonierte oder übermüdet fuhr. Die Versicherung zahlt dem Geschädigten zwar den ganzen Schaden, kann aber vom Versicherungsnehmer einen Teil des Gelds zurückverlangen.
10 Wie muss man sich bei Parkschäden verhalten, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist?
Bei Parkschäden muss der Verursacher sofort den Geschädigten informieren. Lässt sich dieser nicht ausfindig machen, muss man die Polizei informieren. Es genügt nicht, einen Zettel zu hinterlassen. Dann droht eine Busse wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall.