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06.08.2020
1 Haben Angestellte Anspruch auf die Rückvergütung von Spesen?
Ja. Arbeitgeber müssen den Angestellten alle Auslagen ersetzen, die bei der Arbeit notwendigerweise entstanden sind. Dazu gehören etwa Kosten für die Benützung des privaten Autos oder des privaten Handys zu Geschäftszwecken. Auch Kosten für die Fahrt zu Arbeitseinsätzen ausserhalb des üblichen Arbeitsorts zählen dazu.
2 Darf die Höhe der Spesen im Arbeitsvertrag beschränkt werden?
Nein. Arbeitgeber müssen alle notwendigen Ausgaben der Angestellten bezahlen. Vereinbarungen, die dem Arbeitnehmer einen Teil der Spesen überwälzen, sind ungültig.
3 Sind Pauschalspesen zulässig?
Ja, wenn sie schriftlich vereinbart oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sind. Solche Pauschalen müssen die durchschnittlichen Kosten decken.
4 Sind die Pauschalspesen auch nach einer Freistellung geschuldet?
Nein. Spesen sind Auslagen, die bei der Arbeit anfallen. Ohne Arbeit keine Spesen. Das gilt auch, wenn Angestellte in den Ferien oder krank sind.
5 Was gilt, wenn die Spesenpauschale nicht kostendeckend ist?
Dann ist sie ungültig. Und der Arbeitgeber muss die höheren, tatsächlich entstandenen Kosten bezahlen.
6 Welche Spesen müssen ersetzt werden, wenn Angestellte für Geschäftsfahrten ihren Privatwagen benutzen?
Üblicherweise wird pro Kilometer eine Pauschale bezahlt, die vom Automodell und den gefahrenen Kilometern abhängt. Diese Zahlung muss die anteilsmässigen Kosten für Benzin, Unterhalt, Amortisation, Haftpflichtversicherungsprämien und Steuern decken.
7 Wie werden Angestellten die Kosten für den öffentlichen Verkehr bei Geschäftsreisen vergütet, wenn sie privat ein Halbtax- oder ein Generalabonnement besitzen?
Bei einem Halbtaxabo muss der Betrieb die effektiv durch die Fahrt entstandenen Kosten tragen – also den Halbtaxtarif. Und bei einem privaten Generalabo sollte den Angestellten der Halbtaxtarif vergütet werden.
8 Gehören auch Ausbildungskosten zu den Spesen?
Nein, sofern die Ausbildung für die konkrete Tätigkeit im Betrieb nicht notwendig ist. Weiterbildungskosten sind vom Angestellten selbst zu bezahlen – ausser der Kurs wurde vom Arbeitgeber angeordnet.
9 Müssen die Angestellten ihre Spesen belegen?
Ja. Im Streitfall heissen Gerichte Spesenzahlungen nur dann gut, wenn der Angestellte die Auslagen beweisen kann.
10 Zu welchem Zeitpunkt sind Spesen zu zahlen?
Bei der Auszahlung des Lohns, sofern keine kürzere Frist verabredet ist. Bei regelmässigen Auslagen haben Angestellte einen Vorschuss in der Höhe der zu erwartenden Auslagen zugut.
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