1 Welche Nebenkosten müssen Mieter zahlen?
Nur diejenigen, die im Mietvertrag einzeln aufgeführt sind. Nebenkosten können nur Betriebskosten und öffentliche Abgaben sein, die mit der Benutzung der Wohnung zusammenhängen – etwa Heiz- und Warmwasserkosten, Kosten für Hauswart und Gartenpflege oder Kehricht- und TV-Gebühren.
2 Kann im Vertrag für die Nebenkosten auch eine monatliche Pauschale eingesetzt werden?
Ja, das ist zulässig. Verbreitet sind aber vor allem monatliche Akontozahlungen, abgerechnet wird einmal im Jahr.
3 Können Vermieter die Nebenkosten einseitig ändern?
Ja, aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.
4 Wie müssen Vermieter vorgehen, wenn sie die Nebenkosten erhöhen wollen?
Solche Vertragsänderungen müssen den Mietern auf einem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet werden. Die Mitteilung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen, damit er rechtzeitig kündigen kann, wenn er die Vertragsänderung weder anfechten noch akzeptieren will.
5 Dürfen Nebenkostenpauschalen beliebig erhöht werden?
Nein. Die Vermieter müssen sich bei einer Erhöhung der Pauschalbeträge auf die effektiven Durchschnittskosten der letzten drei Jahre stützen. Mieter können Einsicht in die entsprechenden Belege verlangen.
6 Dürfen Vermieter die monatlichen Akontobeträge erhöhen?
Ja, sofern die Kosten gestiegen sind. Es kann aus Mietersicht auch sinnvoll sein, freiwillig höhere Akontozahlungen zu leisten, damit man bei Erhalt der Nebenkostenabrechnung entsprechend weniger nachzahlen muss.
7 Ist ein Wechsel von Pauschal- zu Akontozahlungen zulässig?
Ja. Und umgekehrt ist es auch erlaubt, vom System mit monatlichen Akontobeträgen zu einer Nebenkostenpauschale zu wechseln.
8 Darf der Schlüssel zur Verteilung der Nebenkosten auf verschiedene Mieterparteien geändert werden?
Ja. Die Vermieter müssen aber den Schlüssel, nach dem die Kosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden, plausibel erklären können.
9 Wie können sich Mieter gegen eine angekündigte Vertragsänderung wehren?
Mieter können Vertragsänderungen bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt 30 Tage und beginnt bei Erhalt der entsprechenden Mitteilung.
10 Können sich Mieter noch wehren, wenn sie es verpasst haben, die Vertragsänderung rechtzeitig anzufechten?
Nur wenn eine angekündigte Vertragsänderung ungenügend begründet wurde. Ist etwa die Berechnung der neuen Nebenkosten nicht genug detailliert und für Mieter nicht nachvollziehbar, ist die Änderung ungültig.