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06.08.2020
1 Dürfen Angestellte mehrere Jobs annehmen?
Nur falls man nicht bereits eine Stelle mit einem 100-Prozent-Pensum hat. Bei einem Vollzeitpensum müsste der Arbeitgeber mit einer zusätzlichen Nebenbeschäftigung einverstanden sein. Auch darf man den Betrieb nicht konkurrenzieren. Also nicht die gleichen Waren oder Dienstleistungen anbieten wie der Arbeitgeber.
2 Gilt dieses Konkurrenzverbot auch bei Teilzeitarbeit?
Ja. Wer Teilzeit arbeitet, darf ohne Einwilligung seines Arbeitgebers einen weiteren oder gar mehrere Jobs annehmen. Konkurrenzieren darf er ihn aber nicht.
3 Hat man bei mehreren Jobs das Recht, zur selben Zeit Ferien zu nehmen?
Nein. Arbeitgeber sollten zwar die Ferienwünsche ihrer Angestellten berücksichtigen. Grundsätzlich kann aber der Betrieb die Ferientermine bestimmen. Deshalb haben Angestellte von mehreren Arbeitgebern keinen rechtlichen Anspruch darauf, gleichzeitig Ferien nehmen zu können.
4 Welche Versicherung zahlt, wenn ein Unfall passiert?
Bei Unfällen am Arbeitsplatz ist die obligatorische Unfallversicherung des betreffenden Arbeitgebers zuständig. Bei einem Freizeitunfall zahlt die Versicherung des Arbeitgebers, bei dem man gegen Nichtbetriebsunfälle versichert ist. Ist man bei zwei Arbeitgebern für Freizeitunfälle versichert, zahlt die Versicherung des Betriebs, bei dem man vor dem Unfall gearbeitet hat.
5 Und was gilt bei Krankheit?
Den Lohnausfall bezahlen muss der Arbeitgeber, bei dem man wegen Krankheit nicht arbeiten kann.
6 Kann man an einer Stelle krank sein und gleichzeitig woanders arbeiten?
Ja. Das ist möglich, wenn ein Angestellter nur für eine bestimmte Tätigkeit nicht einsatzfähig ist. Mit einem verletzten Bein kann man beispielsweise nicht mehr auf dem Bau arbeiten, aber ohne weiteres im Büro an einem Pult sitzen. Für solche Fälle sollte der Arzt das Zeugnis so präzise formulieren, dass daraus klar hervorgeht, für welche Tätigkeiten die Arbeitsunfähigkeit gilt.
7 Welcher Pensionskasse ist man bei mehreren Jobs angeschlossen?
Verdient jemand bei einem Arbeitgeber mehr als 21 330 Franken pro Jahr, ist die Pensionskasse obligatorisch. Das bedeutet, dass ein Angestellter in mehreren Pensionskassen versichert sein kann. Fällt ein Nebenerwerb mit einem tieferen Jahreseinkommen nicht unter das Obligatorium, sollte man prüfen, ob der Zusatzverdienst beim Hauptarbeitgeber versichert werden kann. Ob das der Fall ist, bestimmt die Pensionskasse.
8 Was gilt, wenn man nirgends mehr als 21 330 Franken verdient?
Dann ist die Pensionskasse freiwillig. Verdient man insgesamt über 21 330 Franken, kann man sich freiwillig der Pensionskasse eines Arbeitgebers anschliessen, falls deren Reglement das vorsieht.
9 Bekommt man nach dem Verlust von nur einer Stelle Arbeitslosengeld?
Ja. Im Rahmen des ausgefallenen Verdienstes. Und man muss bereit sein, die verbleibende Stelle gegebenenfalls für eine Vollzeitstelle aufzugeben.
10 Ist jede Beschäftigung AHV-pflichtig?
Ja. Sofern der Jahreslohn 2300 Franken übersteigt. Ist der Lohn tiefer, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Angestellten erhoben. Ausnahme: Wer in Privathaushalten oder im Kulturbereich tätig ist, muss zwingend Beiträge leisten – unabhängig vom Jahreseinkommen.
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Weniger Pensum
Ich bin 59 Jahre alt und arbeite mit einem 80% Pensum als Buchhalter und in der Administration für Fr. 5'730.--. Da das Geschäft nicht mehr so gut läuft, tendiert meine Firma auf eine Änderungskündigung mit einem neuen Pensum von 50%. Somit verdiene ich in Zukunft 30% weniger Lohn. Kann ich mich bei der Arbeitslosenkasse als Teilarbeitsloser melden? Wieviel Taggeld wird mir dann ausbezahlt? Wie verhält es sich bei der Pensionskasse? Gerne erwarte ich recht bald Ihre Antwort Freundliche Grüsse