1 Wer hat Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder der IV?
Anspruch darauf haben AHV- und IV-Rentner mit minderjährigen oder unter 25 Jahre alten Kindern in Ausbildung. Voraussetzung: Ein allfälliges Erwerbseinkommen des Kindes darf nicht mehr als 2450 Franken pro Monat betragen.
2 Erhält man eine Kinderrente auch, wenn man die Altersrente vorbezieht?
Nein. Die Kinderrente bekommt man erst mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Wer den Bezug der Altersrente über das Rentenalter hinaus aufschiebt, bekommt auch die Kinderrente erst mit dem Bezug der Altersrente.
3 Wie hoch sind die Kinderrenten von AHV und IV?
Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der Alters- oder der Invalidenrente. Haben beide Elternteile Anspruch auf eine Kinderrente, werden die beiden Renten gekürzt, sofern sie zusammen 1470 Franken übersteigen.
4 Erhält man Kinderrenten automatisch, oder muss man sie beantragen?
Sie müssen beantragt werden. Die Anmeldung ist bei der Ausgleichskasse einzureichen, bei der man die Hauptrente erhält.
5 Besteht der Anspruch auf Kinderrenten auch für Pflegekinder?
Ja, sofern man diese unentgeltlich und noch vor dem Entstehen des Anspruchs auf die Rente aufgenommen hat. Letzteres gilt nicht für Kinder des Ehegatten.
6 Werden Kinderrenten auch ins Ausland ausbezahlt?
Ja. AHV-Kinderrenten bekommt man auch im Ausland. Auf IV-Kinderrenten hat man im Ausland nur Anspruch, wenn man in ein EU- oder ein Efta-Land zieht und gleichzeitig eine IV-Rente von weniger als 50 Prozent erhält.
7 Bekommt man Kinderrenten auch, wenn die Kinder ein Studium pausieren?
Nein. Ferien sowie unterrichts- und vorlesungsfreie Zeiten dürfen maximal vier Monate dauern. Sonst erlischt die Kinderrente.
8 Wer erhält die Kinderrente?
Der Elternteil, der darauf Anspruch hat. Das gilt auch bei verheirateten Eltern. Sind sie nicht miteinander verheiratet oder leben sie getrennt, kann der sorgeberechtigte Elternteil die Auszahlung an sich verlangen, wenn das Kind bei ihm wohnt. Volljährige Kinder können die Auszahlung an sich selber verlangen.
9 Ist es möglich, dass jemand zugleich eine Kinderrente von einem Elternteil und eine Waisenrente für einen verstorbenen Elternteil erhält?
Ja. Kinder- und Waisenrente zusammen betragen aber nicht mehr als 1470 Franken.
10 Haben Eltern gleichzeitig Anspruch auf Kinderrenten und Kinderzulagen?
Ja, sofern ein Partner Anspruch auf eine AHV- oder eine IV-Rente hat und der andere Partner erwerbstätig ist. Kinderzulagen gibt es nur für Erwerbstätige.