1 Darf der Mietzins für Ferienwohnungen und Ferienhäuser beliebig hoch sein?
Ja. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen gelten nicht für Ferienwohnungen, die für höchstens drei Monate vermietet werden.
2 Müssen Mieter den Mietzins im Voraus bezahlen?
Ja. Viele Vermieter von Ferienwohnungen verlangen Vorauszahlungen. Es gelten die Zahlungsbedingungen, die bei der Buchung vereinbart werden.
3 Muss man bezahlen, wenn man krank ist und deshalb nicht anreisen kann?
Ja. Der Mietvertrag wird in der Regel fix abgeschlossen, ohne Rücktrittsmöglichkeit einer Partei. Nicht bezahlen muss man dann, wenn man absagt und die Wohnung anderweitig vermietet werden kann – oder wenn man selbst einen Ersatzmieter findet.
4 Wie kann man sich absichern für den Fall, dass man die Buchung später stornieren muss?
Annullierungskostenversicherungen übernehmen die Mietkosten etwa dann, wenn man schwer verunfallt oder erkrankt und deshalb absagen muss. In den Versicherungsbedingungen steht, welche Absagegründe gedeckt sind und welche nicht.
5 Dürfen Vermieter für zusätzliche Personen einen Zuschlag verlangen?
Ja, wenn der Vertrag die Belegung der Wohnung auf eine bestimmte Anzahl Gäste beschränkt oder ein Preis pro Person vereinbart wurde.
6 Welche Rechte haben Mieter, wenn eine Wohnung nicht sauber ist?
Vermieter müssen allfällige Mängel umgehend beseitigen. Sind sie dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen. Wichtig: Mängel müssen jeweils sofort gerügt werden, sonst verliert man seine Ansprüche. Als Beweismittel können zum Beispiel Fotos dienen.
7 Darf man die Mietwohnung bei schweren Mängeln vorzeitig verlassen?
Ja. Wenn etwa im Winter die Heizung kaputt ist und nicht sofort repariert wird. Dann kann man eine vergleichbare Ersatzwohnung verlangen oder abreisen und allenfalls Schadenersatz fordern – etwa für die Kosten einer anderen Ferienwohnung.
8 Kann man bei Streitigkeiten mit Vermietern auch direkt die Buchungsplattform belangen?
In der Regel nicht. Internetportale sind meist nur Vermittler der Wohnungen. Mieter müssen in dem Fall bei Streitigkeiten direkt gegen den Vermieter vorgehen. Ob man vom Vermittler Unterstützung erwarten kann, ist im Vertrag festgehalten.
9 Darf man Ferienwohnungen untervermieten?
Ja, mit der Zustimmung des Vermieters. Er muss aber zustimmen, wenn durch die Untervermietung keine wesentlichen Nachteile für ihn entstehen und der Mieter nicht beabsichtigt, mit der Untermiete Geld zu verdienen.
10 Wie schützt man sich vor Internetbetrügern?
Die Website eines Anbieters von Ferienwohnungen sollte ein Impressum mit Telefonnummer, Post- und E-Mail-Adresse enthalten. Auch sollte man vor der Buchung Bewertungen im Internet lesen und prüfen, ob die angebotenen Mietobjekte wirklich existieren. Mieter sollten zudem nur über die Buchungsplattform mit dem Vermieter kommunizieren und möglichst erst bei Mietantritt bezahlen.