1 Welchen Abstand muss man zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Es gilt die Regel des halben Tachos: Der Abstand zwischen zwei Personenwagen muss mindestens halb so viele Meter wie die Geschwindigkeit in Kilometern betragen. Beispiel: Bei Tempo 80 muss der Abstand mindestens 40 Meter betragen.
2 Mit welcher Busse muss man rechnen, wenn man beim Abbiegen den Blinker nicht stellt?
Es droht eine Ordnungsbusse von 100 Franken. Wird diese nicht innert 30 Tagen bezahlt, kommt es zum ordentlichen Verfahren, bei dem zusätzliche Gebühren anfallen.
3 Kann sich ein Autobesitzer gegen eine Ordnungsbusse wehren, wenn er sein Auto einem Bekannten ausgeliehen und dieser Verkehrsregeln verletzt hat?
Ja. Er kann den Bekannten der Behörde melden. Dann wird gegen diesen ein Ordnungsbussenverfahren eingeleitet. Oder der Autohalter zahlt die Ordnungsbusse selbst und verlangt das Geld vom Lenker zurück. Ordnungsbussen führen nicht zu einem Eintrag im Strafregister.
4 Darf man auf der Autobahn rechts überholen?
Nur in Ausnahmefällen. Rechts vorbeifahren ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf der linken Überholspur so dicht ist, dass Fahrzeuge auf der Überholspur nicht mehr schneller vorankommen als diejenigen auf der Normalspur.
5 Wie hoch ist die Busse, wenn man im Auto telefoniert?
Fahrer, die ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, müssen mit einer Ordnungsbusse von mindestens 100 Franken rechnen. Es kann aber auch eine höhere Busse drohen, wenn jemand während der Fahrt telefoniert oder das Handy bedient. Selbst das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung kann bestraft werden, wenn der Fahrer unaufmerksam ist.
6 Darf die Polizei das Auto eines Rasers beschlagnahmen?
Ja. Aber nur, wenn die Massnahme verhältnismässig ist und eine Rückfallgefahr besteht. Am Schluss entscheidet ein Gericht, ob der Fahrer das Auto zurückbekommt oder nicht.
7 Darf die Polizei bei Verdacht auf Angetrunkenheit eine Blutprobe anordnen?
Nein. Die Angetrunkenheit im Strassenverkehr wird in der Regel mit der Atemalkoholkontrolle bewiesen. Nur bei einem Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum, auf Verlangen der betroffenen Person oder in Ausnahmefällen, etwa bei Atemwegserkrankungen, wird eine Blutprobe durchgeführt.
8 Darf man die Klebevignette bei einem Fahrzeugwechsel vom bisherigen Fahrzeug übernehmen?
Nein. Das Ablösen und Übertragen der Klebevignette ist verboten. Abgelöste Vignetten sind ungültig. Anders ist es bei E-Vignetten: Diese sind an das Nummernschild gebunden und gelten bei einem Fahrzeugwechsel automatisch auch für das neue Fahrzeug mit gleicher Nummer.
9 Darf man das Auto auf dem Trottoir parkieren?
Nein. Das ist nur dann gestattet, wenn Signale oder Markierungen das ausdrücklich erlauben. Grundsätzlich dürfen nur Velos auf Trottoirs parkiert werden – und dies auch nur, wenn für Fussgänger ein mindestens 1,50 Meter breiter Raum frei bleibt.
10 Muss das Licht am Auto auch tagsüber eingeschaltet sein?
Ja. Das gilt auch für alle E-Bikes und E-Trottinette. Ausgenommen sind Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 10 km/h – etwa ein elektrischer Rollstuhl – oder Oldtimer, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.