Inhalt
06.08.2020
1 Was versteht man unter Betreuungsgutschriften?
Wer Kinder betreut, erhält für sein AHV-Konto Erziehungsgutschriften. Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV haben Leute, die pflegebedürftige Verwandte betreuen.
2 Wer fällt alles unter den Begriff der «Verwandten»?
Als Verwandte gelten Eltern, Kinder, Geschwister und Grosseltern. Gleichgestellt sind Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder.
3 Hat man gleichzeitig Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zugut, wenn man Kinder betreut und Verwandte pflegt?
Nein. Erziehungsgutschriften schliessen zusätzliche Betreuungsgutschriften aus.Für ein pflegebedürftiges Kind gilt: Bis
zum 16. Altersjahr können Erziehungs- und anschliessend Betreuungsgutschriften geltend gemacht werden.
4 Wie wird die Betreuungsgutschrift angerechnet?
Für jede Person führt die AHV-Ausgleichskasse ein individuelles Konto. Dort werden die jährlichen Einzahlungen vermerkt. Wer Verwandte pflegt, erhält zusätzliche Gutschriften auf diesem Konto. Diese erhöhen später die Rente.
5 Wie hoch ist die Betreuungsgutschrift?
Die Betreuungsgutschrift entspricht zurzeit 42 300 Franken pro Jahr.
6 Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, die zu einer solchen Gutschrift führt?
Die gepflegte Person muss von der AHV, der Invalidenversicherung, der Unfall- oder der Militärversicherung eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt sind Pflegebeiträge für Kinder unter 18 Jahren, die in mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind.
7 Muss man in der gleichen Wohnung leben wie die pflegebedürftige Person?
Nein. Es reicht, wenn man nicht mehr als 30 Kilometer entfernt lebt. Oder wenn man nicht länger als eine Stunde braucht, um den Weg zur pflegebedürftigen Person zurückzulegen. Diese Erreichbarkeit muss während mindestens 180 Tagen pro Jahr gegeben sein.
8 Bis zu welchem Alter erhält man Betreuungsgutschriften?
Man erhält sie frühestens ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag bis längstens zum 31. Dezember vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen 64, Männer 65 Jahre).
9 Können die Gutschriften unter mehreren Betreuern aufgeteilt werden?
Ja. Beteiligen sich mehrere Leute an der Betreuung, wird die Gutschrift unter ihnen aufgeteilt. Kümmern sich zum Beispiel zwei Schwestern um die pflegebedürftige Mutter, erhalten beide je die Hälfte der Gutschrift.
10 Wie muss der Anspruch auf Betreuungsgutschriften geltend gemacht werden?
Für Betreuungsgutschriften ist eine Anmeldung notwendig. Die Meldung ist jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse am Wohnsitz der betreuten Person einzureichen.
Achtung: Wenn die pflegende Person die Meldung nicht spätestens innert fünf Jahren vornimmt, besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift mehr.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden