Eine Leserin aus Hombrechtikon ZH bestellte auf Zalando.ch Kleider für insgesamt 510 Franken. Sie löste einen Gutschein von 370 Franken ein. Nach der Anprobe behielt die Zürcherin aber nur Kleider im Wert von 320 Franken. Den Rest schickte sie zurück. Sie ging davon aus, dass ihr ein Gutscheinguthaben von 50 Franken verbleiben würde.

Doch Zalando rechnete anders: An die 320 Franken rechnete Zalando nur 180 Franken vom Gutschein an. Für den Rest schickte die Firma der Zürcherin eine Rechnung und schrieb ihrem Gutschein 190 Franken gut. Die Leserin reklamierte. Zalando verwies sie auf das Kleingedruckte, das sie bei der Bestellung akzeptiert habe: «Der Gesamtbetrag des Geschenkgutscheins ist bestimmten Artikeln zugeordnet und wird bei der Rückgabe dieser Artikel auf die Geschenkkarte zurück­erstattet.» Welche Artikel das sind, weiss die Kundin nicht.

Mit einer solchen ungewöhnlichen Klausel müssen Kunden nicht rechnen. Sie ist deshalb nicht gültig. Nach Anfrage von saldo lenkte Zalando bei der Leserin aus Hombrechtikon ein. Ausserdem verspricht der Händler, die Gutscheine würden künftig für alle behaltenen Artikel angerechnet. Die Umstellung werde allerdings noch «einige Zeit in Anspruch nehmen».