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Ja. Denn im Vertrag steht Gossau als Arbeitsort. Wenn Sie sich freiwillig damit einverstanden erklären, zweimal pro Woche in Winterthur auszuhelfen, und dies mit einem längeren Arbeitsweg verbunden ist, gilt die Differenz des Arbeitswegs als Arbeitszeit.
Wichtig: Der im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort kann lediglich bei dringenden betrieblichen Bedürfnissen einseitig durch eine Weisung des Arbeitgebers verlegt werden – und nur, sofern diese Verlegung für den Arbeitnehmer insgesamt zumutbar ist. In allen anderen Fällen bedarf die Verlegung des Arbeitsorts der Zustimmung des Arbeitnehmers.
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