Ja. Vermieter dürfen zwar normalerweise den Mietzins nur auf den nächsten Kündigungstermin erhöhen. Bei mindestens auf fünf Jahre abgeschlossenen Mietverträgen kann man aber vereinbaren, dass der Nettomietzins dem Landesindex für Konsumentenpreise folgt. Bei Wohnungen dürfen maximal 80 Prozent der Teuerung abgewälzt werden, wenn das Mietverhältnis vor dem 1. August 1996 begann. Bei späterem Mietbeginn kann die volle Abwälzung der Teuerung vereinbart werden.

Mietzinserhöhungen gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise können mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf ein Monatsende angekündigt werden. Sie müssen mit amtlichem Formular mitgeteilt werden.